Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat einem von Medien zitierten Bescheid zufolge am 17. August 2026 eine Geldbuße von 825 Millionen Euro gegen Uber verhängt. Nach Berichten, unter anderem von Reuters, rügt die AP automatisierte Entscheidungen über die Deaktivierung von Fahrerkonten ohne ausreichende Information der Betroffenen und ohne angemessene Möglichkeiten, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Uber kündigte an, gegen die Sanktion vorzugehen.
Den Darstellungen zufolge bewertet die AP die Praxis als Verstoß gegen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere in Bezug auf Transparenz und den Umgang mit automatisierten Entscheidungen. Beanstandet wurden demnach unklare Kriterien, auf deren Basis Konten gesperrt wurden, sowie fehlende oder unzureichende Verfahren, um die Entscheidung anzufechten oder eine Prüfung durch eine zuständige Person zu erwirken. Die Höhe der Buße begründet die Behörde laut den Berichten mit dem Gewicht und der Reichweite der festgestellten Verstöße. Ein öffentlich zugänglicher Volltext der Entscheidung war zunächst nicht verfügbar; Medien beriefen sich auf ein ihnen vorliegendes Dokument.
Uber wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen halte die Geldbuße für unverhältnismäßig und will Rechtsmittel einlegen, wie Reuters unter Berufung auf eine Stellungnahme des Konzerns berichtete. Das weitere Verfahren könnte neben einem behördlichen Rechtsbehelf auch gerichtliche Schritte in den Niederlanden umfassen. Aussagen zur voraussichtlichen Dauer des Rechtswegs lagen zunächst nicht vor.
Zuständig ist die Autoriteit Persoonsgegevens, weil Uber seine europäische Hauptniederlassung in den Niederlanden hat und die beanstandeten Datenverarbeitungen grenzüberschreitend stattfinden. Entscheidungen der federführenden Aufsicht entfalten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit typischerweise Wirkung über den Mitgliedstaat hinaus. Für Deutschland ist der Vorgang deshalb relevant: Die datenschutzrechtlichen Maßstäbe zur Transparenz und zu Prüfverfahren bei automatisierten Entscheidungen betreffen auch hierzulande tätige Fahrer und Nutzer des Dienstes.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits birgt der Fall für Plattformunternehmen in Europa rechtliche und operative Folgewirkungen. Im Mittelpunkt stehen der Nachweis nachvollziehbarer Kriterien bei Eingriffen in Nutzer- oder Fahrerkonten, die Bereitstellung wirksamer Rechtsmittel sowie die Pflicht zu klaren Informationen über automatisierte Prozesse. Unternehmen mit vergleichbaren Modellen dürften ihre Verfahren auf Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung prüfen müssen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).