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Niedersachsen beschließt Gesetzentwurf: mehr Weihnachtsgeld und Zuschläge für Beamte

Das Kabinett in Hannover hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Länder-Tarifabschlusses auf die Beamtenschaft verabschiedet. Weihnachtsgeld sowie Ehe- und Kinderzuschläge sollen steigen, Grundgehälter angepasst werden.

Die Landesregierung in Hannover hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern in Niedersachsen höhere Sonderzahlungen und angepasste Zuschläge bringt. Der Entwurf überträgt weitere Teile der Tarifeinigung der Länder vom Februar 2026 auf den Bereich der Besoldung und Versorgung. Nach Angaben der Staatskanzlei und des Finanzministeriums werden das Weihnachtsgeld angehoben, die Zahlungen für das erste und zweite Kind erhöht und Regelungen zu Ehe- und Familienzuschlägen neu gefasst. Zudem sind Anpassungen der Grundgehälter vorgesehen, um die Alimentation verfassungskonform auszugestalten.

Finanzminister Gerald Heere betonte, Ziel sei eine rechtssichere und leistungsgerechte Besoldung. Die Landesregierung verweist dabei auf verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und auf den politischen Auftrag, den Länder-Tarifabschluss systemgerecht zu übertragen. Konkrete Beträge je Besoldungsgruppe ergeben sich aus dem Gesetzentwurf und den Besoldungstabellen des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung. Die Staatskanzlei spricht für 2026 und die Folgejahre von einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Bereits früher beschlossene Erhöhungen, etwa zum 1. April 2026, bleiben unberührt.

Der Gesetzentwurf folgt auf die bereits im Frühjahr umgesetzte erste Stufe der Übertragung. Mit der nun vorgelegten Vorlage will die Landesregierung die noch ausstehenden Elemente des Tarifabschlusses nachvollziehen. Gewerkschaften und Verbände begrüßen die Richtung grundsätzlich, verlangen aber in Teilen weitergehende Schritte, etwa bei unteren Besoldungsgruppen und kinderreichen Familien. Oppositionspolitiker mahnen zu Vorsicht mit Blick auf die Haushaltslage und fordern eine genaue Ausweisung der Mehrausgaben über die kommenden Jahre.

Das Kabinettsverfahren ist abgeschlossen; der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Dort sollen die fachlichen Ausschüsse beraten und Änderungen prüfen. Nach der parlamentarischen Entscheidung werden die Neuregelungen im Niedersächsischen Besoldungsgesetz verankert. Die vorgesehenen Stichtage für das Inkrafttreten sind im Gesetzentwurf hinterlegt. Unverändert bleiben die bereits erfolgte Besoldungsanpassung zum 1. April 2026 und die für 2025 beschlossene zusätzliche Sonderzahlung.

Die Landesregierung stellt heraus, dass die Maßnahmen auch der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dienen sollen. Zugleich betont das Finanzministerium, dass die Übertragung eng an die Tarifeinigung Februar 2026 gebunden ist und innerhalb der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten erfolgt. Detailinformationen, etwa zur Ausgestaltung des Weihnachtsgelds und zur Verteilung der Zuschläge, sollen mit den finalen Gesetzesmaterialien sowie den fortgeschriebenen Besoldungstabellen veröffentlicht werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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