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Niedersachsen setzt neuen Wolfs-Managementplan um – zwei Abschussgenehmigungen bestätigt

Das Land Niedersachsen hat einen revierübergreifenden Wolfs-Managementplan in Kraft gesetzt; Gerichte wiesen Eilanträge gegen zwei Abschussgenehmigungen ab. Das Kabinett hatte die Regelungen im Sommer 2026 beschlossen.

Das Niedersächsische Kabinett hat in den Sommermonaten 2026 einen revierübergreifenden Wolfs-Managementplan verabschiedet, der unter bestimmten Voraussetzungen die Bejagung einzelner Wölfe und Eingriffe in Rudelstrukturen ermöglicht. Anlass für die aktuelle öffentliche Debatte sind zwei Abschussgenehmigungen, gegen die Gerichte Eilanträge abgewiesen haben; damit bleiben die Entscheidungen vorerst wirksam. ([stk.niedersachsen.de](https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/besserer-schutz-der-weidetiere-vor-dem-wolf-managementplan-freigegeben-schnellabschusse-und-interventionsgebiete-moglich-252030.html?utm_source=openai))

Kern des Managementplans ist eine Zweisäulen-Regelung: Schnellabschuss-Maßnahmen nach bestätigten Rissschäden und die gezielte Entnahme in sogenannten Interventionsgebieten, wenn dort wiederholt schwere Nutztierschäden trotz zumutbaren Herdenschutzes auftreten. Das zuständige Ministerium betont, dass die oberste Jagdbehörde die Gebietsziehung vornimmt und die Eingriffe rechtlich befristet sind. ([stk.niedersachsen.de](https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/besserer-schutz-der-weidetiere-vor-dem-wolf-managementplan-freigegeben-schnellabschusse-und-interventionsgebiete-moglich-252030.html?utm_source=openai))

Die umstrittenen Abschussgenehmigungen betrafen jeweils die Verhinderung weiterer landwirtschaftlicher Schäden; das Verwaltungsgericht Osnabrück wies Eilanträge gegen die Genehmigungen am 28. Mai 2026 ab. Beschwerden vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht blieben ebenfalls erfolglos (Beschlüsse vom 2. Juni 2026). Die Gerichte begründeten die Entscheidungen mit dem Abwägungsinteresse zwischen Schutz einzelner Tiere und dem öffentlichen Interesse an einem funktionsfähigen Weidetierbetrieb. ([verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de](https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigungen-zum-abschuss-von-zwei-wolfen-nach-bundesjagdgesetz-bjagdg-verwaltungsgericht-lehnt-eilantrage-ab-251405.html?utm_source=openai))

Für das Jagdjahr 2026/2027 nennt das Ministerium Regionen-bezogene Obergrenzen für die entnehmbaren adulten, territorialen Wölfe; für die atlantische Region wurde eine Höchstzahl von 22 genannt, wohingegen in Erläuterungen zu den Handlungsempfehlungen wiederholt von maximal 27 entnehmbaren Tieren die Rede ist — die konkreten regionalen Festlegungen beruhen auf den Vorgaben des Ministeriums und den wissenschaftlichen Abschätzungen zur Populationsentwicklung. Die Zahlangaben sind Ministeriumsangaben und variieren je nach Dokumentengrundlage. ([stk.niedersachsen.de](https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/besserer-schutz-der-weidetiere-vor-dem-wolf-managementplan-freigegeben-schnellabschusse-und-interventionsgebiete-moglich-252030.html?utm_source=openai))

Naturschutzverbände und Teile der Wissenschaft kritisieren die Maßnahmen als zu weitreichend und fordern umfassend finanzierten Herdenschutz statt Entnahmen; Verbände wie der BUND warnen vor pauschalen Abschussquoten. Vertreter der Weidetierhalter und der Landesregierung weisen hingegen auf die Notwendigkeit schneller Eingriffe zum Schutz der Landwirtschaft hin. Die Praxis wird daher von weiteren rechtlichen Überprüfungen und der Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen für Weidetiere abhängen. ([bund-niedersachsen.de](https://www.bund-niedersachsen.de/themen/tiere-pflanzen/woelfe/fokusthemen/gefaehrdung-und-schutz/?utm_source=openai))

Faktenstand: Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (28. Mai 2026 und 2. Juni 2026) und die Kabinettsentscheidung der Landesregierung (Sommer 2026) bilden die Grundlage; die Verwaltungspraxis ist Gegenstand laufender juristischer und politischer Auseinandersetzungen. Weitere rechtliche Schritte und konkrete regionalspezifische Festlegungen sind möglich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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