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NOYB bereitet Verbandsklage gegen SCHUFA wegen „Schattendatenbank“ vor

Die Datenschutzorganisation NOYB will gegen die SCHUFA juristisch wegen einer sogenannten Schattendatenbank vorgehen und sammelt dafür Betroffene. Die Auskunftei bestreitet Rechtsverstöße.

Die europäische Datenschutzorganisation NOYB hat am 26. August 2026 angekündigt, eine Verbandsklage gegen die SCHUFA Holding AG vorzubereiten. Anlass sind Recherchen zur Existenz einer sogenannten Schattendatenbank bei Deutschlands größter Wirtschaftsauskunftei. NOYB eröffnet nach eigener Darstellung eine Interessentenliste, um Ansprüche Betroffener zu bündeln. In der öffentlichen Kommunikation wird dies teils als „Sammelklage“ bezeichnet; rechtlich handelt es sich um kollektive Rechtsdurchsetzung nach europäischem und deutschem Verbandsklagerecht.

Auslöser waren Berichte von NDR, Süddeutsche Zeitung und Tagesschau vom 15. Juli 2026. Demnach hält die SCHUFA neben dem produktiven Auskunftssystem einen getrennten historischen Datenbestand mit Bonitätsinformationen vor, in dem auch Daten enthalten sein könnten, die nach gängigen Löschfristen als löschungsreif gelten. NOYB sieht darin mögliche Verstöße gegen Vorgaben der DSGVO zu Speicherbegrenzung, Transparenz und Löschung.

Die SCHUFA weist die Vorwürfe zurück. Sie unterscheidet in ihrer Darstellung zwischen einem produktiven Auskunftsbestand und historischen Archivdaten. Letztere würden für die Entwicklung und das Testen von Scoring‑Modellen genutzt. Die Auskunftei betont, dass Auskunfts‑ und Löschrechte gewahrt würden und die Datennutzung eine technische Notwendigkeit für die Qualitätssicherung der Modelle sei.

Aufsichtliche Prüfungen laufen. Der Hessische Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit hat im Juli 2026 eine Prüfung der Praxis der SCHUFA angekündigt. Zivilgesellschaftliche Akteure wie AlgorithmWatch fordern eine rasche Klärung der Rechtslage und gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen. Politische Reaktionen reichen von Forderungen nach strengeren Regeln für Auskunfteien bis zu Debatten über staatliche Zuständigkeiten bei Bonitätsprüfungen.

Im Zentrum der rechtlichen Bewertung steht, ob die Speicherung historischer Datensätze und deren Nutzung – etwa zu Testzwecken – auf eine tragfähige Rechtsgrundlage der DSGVO gestützt werden kann, ob Betroffene hinreichend informiert wurden und ob Löschrechte praktisch unterlaufen wurden. Unklar ist zudem, in welchem Umfang auf den historischen Bestand zugegriffen wird und ob Daten dabei Dritten zugänglich gemacht wurden. Diese Punkte sind Gegenstand der laufenden Prüfungen und – im Fall einer Klage – gerichtlicher Klärung.

Sollte NOYB vor Gericht Erfolg haben, wären mögliche Folgen Sanktionen gegen die SCHUFA und verbindliche Vorgaben für den Umgang mit historischen Bonitätsdaten. Branchenweit könnte dies zu Anpassungen bei Scoring‑Verfahren führen. Bis zum Abschluss der Prüfungen bleibt offen, wie groß der Datenbestand ist, wie lange einzelne Informationen dort verbleiben und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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