Nordrhein-Westfalen verlängert die Aussetzung des Sonntagsfahrverbots für Lastkraftwagen, die zur Abfederung der Niedrigwassersituation Transporte übernehmen, bis zum 30. September 2026. Das teilte das Verkehrsministerium in Düsseldorf mit. Hintergrund sind anhaltend niedrige Pegelstände vor allem am Rhein, die die Binnenschifffahrt einschränken und Versorgungsengpässe in Industrie und Logistik nach sich ziehen können. Die Frist wird damit um einen Monat gegenüber der zuvor vorgesehenen Regelung erweitert.
Die befristete Ausnahme gilt nach Angaben des Landes ausschließlich für Ersatzverkehre und Transporte, die unmittelbar mit den Auswirkungen des Niedrigwassers verbunden sind. Das allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbot bleibt im Übrigen bestehen. Die Maßnahme soll gewährleisten, dass Häfen und Industriebetriebe trotz eingeschränkter Schifffahrt beliefert werden können. Das Ressort von Oliver Krischer betont, die Ausnahmen seien eng gefasst und würden kontrolliert, um sie auf tatsächlich notwendige Fahrten zu beschränken.
Rechtliche Grundlage sind bestehende landesrechtliche Erlasse zur Anwendung von Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot, die die Voraussetzungen und Nachweispflichten regeln. Demnach müssen betroffene Unternehmen darlegen, dass ihre Transporte eine unmittelbare Folge der Schifffahrtsstörung sind. Die Aussetzung ändert die Grundsatzregelung nicht, sondern ergänzt sie zeitlich befristet angesichts der außergewöhnlichen Lage auf den Wasserstraßen.
Parallel berichten mehrere Länder über vergleichbare Schritte: Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben befristete Ausnahmen erlassen oder angekündigt, um Kapazitäten aus der Binnenschifffahrt kurzfristig auf die Straße und die Schiene zu verlagern. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweist in aktuellen Mitteilungen auf ein Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Lieferketten, darunter zusätzliche Schienenkapazitäten und flexiblere Umschlagsprozesse in Häfen und Terminals.
Wirtschaftsverbände und Speditionen begrüßen die Verlängerung überwiegend, dringen aber auf klare und praxistaugliche Vorgaben zu Genehmigung und Kontrolle. Umweltverbände warnen zugleich vor einer Verstetigung straßengebundener Transporte über die Krisenlage hinaus und fordern, die Anpassung an häufiger auftretende Extremwetterlagen stärker in der Verkehrspolitik zu verankern.
Die Landesregierung kündigt an, die Lageentwicklung auf dem Rhein fortlaufend zu beobachten und die Ausnahme bei Bedarf anzupassen. Vorläufig bleibt sie bis zum 30. September 2026 in Kraft; anschließend fällt der Verkehr ohne erneute Entscheidung wieder unter das reguläre Sonntagsfahrverbot.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).