In Offenburg hat am Sonntag, 11. Oktober 2026, keiner der sieben Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters die erforderliche absolute Mehrheit erzielt. Nach Angaben der Stadt deutet der Auszählungsstand am Abend auf eine Stichwahl hin, die für Sonntag, 25. Oktober 2026, terminiert ist. Das vorläufige Endergebnis für den ersten Wahlgang wird nach Abschluss der Auszählung von der Stadt Offenburg veröffentlicht; die endgültige Feststellung erfolgt anschließend durch den Gemeindewahlausschuss.
Die Stadtverwaltung hatte für den Wahlabend erste Schnellmeldungen ab etwa 18:30 Uhr angekündigt. Zwischenergebnisse wurden auf einer LED-Wand vor dem Historischen Rathaus angezeigt und parallel digital bereitgestellt. Die Verwaltung verwies zugleich auf die übliche Reihenfolge des Verfahrens: Zunächst stehen fortlaufende Zwischenergebnisse, dann das vorläufige Endergebnis und schließlich die förmliche Feststellung durch das zuständige Wahlorgan.
Zur Wahl angetreten waren insgesamt sieben Personen, die sich in den Wochen vor dem Urnengang bei mehreren öffentlichen Terminen, unter anderem in der Oberrheinhalle, der Öffentlichkeit vorgestellt hatten. Der bisherige Amtsinhaber Marco Steffens trat nicht erneut an. Sein Verzicht hatte den Wettbewerb um die Rathausspitze zu einer offenen Nachfolgewahl gemacht.
Formell ist in Baden-Württemberg für die Direktwahl des Stadtoberhaupts im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Wird diese verfehlt, kommt es zu einer Stichwahl der beiden Bestplatzierten. Diese zweite Runde ist in Offenburg für den 25. Oktober vorgesehen. Wer sich dort gegenübersteht, ist erst nach der Feststellung des vorläufigen Endergebnisses eindeutig zu benennen.
Für Offenburg und den Ortenaukreis bleibt damit vorerst offen, wer die Stadt in den kommenden Jahren führen wird. Die kommunalpolitischen Gruppen und Unterstützer dürften bis zur Stichwahl um zusätzliche Stimmen werben. Aussagen über mögliche Unterstützungsbündnisse sind zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ und hängen vom endgültigen Erstwahlergebnis ab.
Die Stadt Offenburg will über den weiteren Fortgang des Verfahrens und über Fristen für mögliche Rechtsmittel informieren, sobald das vorläufige Endergebnis feststeht. Bis dahin gelten die am Wahlabend veröffentlichten Zwischenergebnisse ausdrücklich als vorläufig.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).