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Polizei erschießt Bewaffneten am Rathaus Tuttlingen – Ermittlungen laufen

Nach Schüssen im Bereich des Rathauses in Tuttlingen ist ein 27-jähriger Afghane gestorben. Landeskriminalamt Baden-Württemberg und Staatsanwaltschaft Rottweil untersuchen den Einsatz.

Am 8. Oktober 2026 kam es gegen 12:30 Uhr im Innenhof des Rathauses in Tuttlingen zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein 27 Jahre alter Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit tödlich verletzt wurde. Nach Angaben der Ermittler waren Einsatzkräfte alarmiert worden, weil ein Mann mit einer Pistole im Bereich des Rathauses aufgefallen sei. Als die Polizei eintraf, habe der Mann auf die Beamtinnen und Beamten geschossen; die Kräfte erwiderten das Feuer. Der Mann verstarb noch am Einsatzort. (Stand: 9. Oktober 2026.)

Die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben die Ermittlungen übernommen. Eine Obduktion ist angeordnet, die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Waffe angekündigt. Bislang liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Herkunft der Waffe und zu einem möglichen Motiv vor. Die Behörden betonen, der Sachverhalt werde unabhängig und gemäß den Vorschriften zum Schusswaffengebrauch geprüft.

Die Stadt Tuttlingen teilte mit, das Rathaus bleibe geöffnet. Der Oberbürgermeister rief zur Zurückhaltung bei politischen oder pauschalisierenden Zuschreibungen auf und forderte eine sorgfältige Aufklärung. Das Innenministerium des Landes stellte sich hinter die Einsatzkräfte und verwies auf die laufenden Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Aus den bisherigen amtlichen Mitteilungen ergeben sich folgende Eckpunkte: Der Einsatz spielte sich im unmittelbaren Umfeld des Rathauses ab; Zeuginnen und Zeugen wurden vernommen, Spuren gesichert. Wichtige forensische Schritte – Obduktion, ballistische Auswertung und die detaillierte Rekonstruktion der Interaktion zwischen dem Mann und den eintreffenden Einsatzkräften – stehen noch aus. Diese Ergebnisse sind maßgeblich dafür, ob die tödlichen Schüsse rechtlich als gerechtfertigt einzustufen sind und welcher Ablauf unmittelbar vorausging.

Ungeklärt bleibt vorerst, ob es im Vorfeld Hinweise auf eine Gefährdung gab oder ob persönliche, psychische oder strafrechtliche Faktoren eine Rolle spielten. Zu Vorstrafen, Aufenthaltsstatus oder weiteren personenbezogenen Details hat die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Die Ermittler verweisen darauf, zunächst alle relevanten Spuren auszuwerten und die Aussagen der beteiligten Beamtinnen und Beamten sowie externer Zeugen abzugleichen.

Bis zum Vorliegen der Obduktionsergebnisse und der ballistischen Gutachten bleiben zentrale Fragen offen. Sobald neue, belastbare Erkenntnisse vorliegen, wollen Staatsanwaltschaft Rottweil und Landeskriminalamt Baden-Württemberg informieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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