Baden-Württemberg

Tuttlingen: Polizei erschießt 27-Jährigen vor Rathaus – Waffe war Attrappe

Nach den tödlichen Schüssen vor dem Rathaus Tuttlingen am 8. Oktober 2026 ergaben Ermittlungen: Der 27-Jährige trug eine Schreckschusspistole. Oberbürgermeister Michael Beck war im Rathaus und kündigte interne Aufarbeitung an.

Nach den tödlichen Schüssen vor dem Rathaus in Tuttlingen am 8. Oktober 2026 steht fest: Die von dem 27-Jährigen mitgeführte Pistole war keine scharfe Schusswaffe, sondern eine täuschend echt aussehende Knall- beziehungsweise Schreckschusspistole. Das bestätigten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Rottweil. Der Mann war bei einem Polizeieinsatz im Innenhof des Rathauses tödlich getroffen worden. Welche Abläufe unmittelbar vor den Schüssen zu der Eskalation führten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Einsatzkräfte hatten den 27-Jährigen im Rathausareal angetroffen. Nach bisherigen Angaben gaben Polizeibeamte Schüsse ab; ob der Mann die Attrappenwaffe gezielt einsetzte oder lediglich damit hantierte, blieb zunächst offen. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die kriminaltechnischen Untersuchungen übernommen, die Staatsanwaltschaft Rottweil führt das Ermittlungsverfahren zu den Umständen und zur rechtlichen Bewertung. Geprüft werden unter anderem die genaue Abfolge der Ereignisse, die Anzahl der abgegebenen Schüsse sowie mögliche Motive des Getöteten.

Mehrere Beschäftigte der Stadtverwaltung beobachteten den Einsatz aus Büros mit Blick in Richtung Helfereistraße oder aus der Stadtwache. Oberbürgermeister Michael Beck teilte mit, er habe den Vorfall im Rathaus mitbekommen, dankte den Einsatzkräften und kündigte an, die internen Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Die Stadtverwaltung stellte psychologische und seelsorgerische Unterstützung für betroffene Mitarbeitende bereit.

Aus polizeilicher Sicht gilt: Anscheinswaffen sind im Einsatz kaum verlässlich von scharfen Waffen zu unterscheiden und stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. In der Öffentlichkeit reichen die Reaktionen von Unterstützung für die Beamtinnen und Beamten bis zu Forderungen nach zügigen, unabhängigen Untersuchungen. Kommunale Spitzenverbände verweisen darauf, dass Rathäuser offene Häuser bleiben sollen, zugleich aber Schutzkonzepte regelmäßig evaluiert werden müssten.

Die Ermittlungsbehörden mahnen zur Zurückhaltung bei Spekulationen. Bestätigte Informationen stammen derzeit aus den Mitteilungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Stadt Tuttlingen. Weitere Details werden nach Abschluss der kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Auswertungen erwartet. Klar ist bislang: Der Vorfall ereignete sich am 8. Oktober 2026, Ort war der Bereich des Rathauses in Tuttlingen, und die beim Getöteten gefundene Pistole war eine Schreckschusswaffe. Alles Weitere – insbesondere die Bewertung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs – bleibt den laufenden Ermittlungen vorbehalten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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