Baden-Württemberg

Polizei in Baden-Württemberg testet Drohnen zur Kontrolle von Lkw-Abständen auf der A81

Die Verkehrspolizei in Zimmern ob Rottweil erprobt seit Mai 2026 den Einsatz von Drohnen zur Überwachung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands von Lastwagen auf der A81; jüngste Kontrollen und Presseberichte zeigen regelmäßige Verstöße und laufen als…

Die Verkehrspolizei in Baden-Württemberg testet seit Mai 2026 den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen zur Kontrolle des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands von Lastwagen auf der Bundesautobahn 81. Anlass der Berichterstattung waren weitere Messungen und eine Vor-Ort-Demonstration bei Rottweil, die am 6. Oktober 2026 in Berichten regionaler Medien und der Landesrundfunkanstalt SWR dokumentiert wurde. Ziel des Pilotprojekts ist, schwere Auffahrunfälle durch Dichtauffahren von Lkw zu verringern und die Effizienz von Abstandskontrollen zu erhöhen. (SWR, 6. Oktober 2026; Pressemitteilungen der Verkehrspolizei, Mai 2026). ([swr.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/freiburg/pilotprojekt-in-bw-polizei-testet-drohnen-zur-abstandskontrolle-von-lastwagen-100.html?utm_source=openai))

Technik und Verfahren: Aus etwa 70 bis 80 Metern Höhe beobachtet eine Drohne den Verkehr und markiert auf der Videodokumentation die Position zweier aufeinanderfolgender Lkw; aus den Bilddaten lässt sich der Abstand sowie gegebenenfalls die Geschwindigkeit bestimmen. Laut Berichten erfolgt die Identifizierung mutmaßlicher Verstöße anschließend durch Bodenkräfte: Die betroffenen Fahrzeuge werden von Lotsen auf den nächsten Parkplatz geleitet, wo eine Kontrolle von Fahrzeugpapieren, Ladung und Lenk- und Ruhezeiten stattfinden kann. Die Polizei betont, dass es vor allem um gezielte Maßnahmen gegen Abstandssünder im Schwerverkehr gehe. ([swr.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/freiburg/pilotprojekt-in-bw-polizei-testet-drohnen-zur-abstandskontrolle-von-lastwagen-100.html?utm_source=openai))

Befunde und rechtlicher Rahmen: Regionale Presse zitiert vorläufige Zahlen aus Kontrolltagen; in einzelnen Aktionen seien zahlreiche Lkw mit zu geringem Abstand festgestellt worden. Konkrete Bußgeldfolgen ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung: Für Lkw gelten bei Geschwindigkeiten über 50 km/h Mindestabstände von 50 Metern; unterschreitet ein Fahrzeug diesen Abstand, drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der Einsatz von Drohnen durch Polizeibehörden unterliegt den luftrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes; Pilotprojekte müssen kontrollierte Dokumentations- und Speicherfristen sowie eine rechtssichere Weiterverarbeitung garantieren. ([nrwz.de](https://www.nrwz.de/kreis-rottweil/lkw-abstand-per-drohne-alle-24-kontrollierten-lkw-fuhren-zu-dicht-auf-581721.html?utm_source=openai))

Einordnung und Folgen: Drohnen können Abstandskontrollen räumlich flexibler und dokumentierbar machen als rein bodengebundene Maßnahmen. Offene Fragen betreffen die flächendeckende Auswertung, die technische Validierung der Messgenauigkeit sowie Transparenz gegenüber Verkehrsteilnehmern und Datenschutzaufsichten. Die Polizei plant, das Verfahren auszuwerten und Entscheidungen über eine mögliche Ausweitung des Verfahrens vorzulegen, sobald belastbare Ergebnisse aus dem laufenden Pilotversuch vorliegen. Bis zu einer abschließenden Bewertung bleiben Zeitpunkt, Umfang und rechtliche Absicherung einer breiten Einführung offen. ([swr.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/freiburg/pilotprojekt-in-bw-polizei-testet-drohnen-zur-abstandskontrolle-von-lastwagen-100.html?utm_source=openai))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk