Die Polizei hat am 3. November 2026 auf der A2 in Sachsen-Anhalt den Sicherheitsabstand von Lastwagen mit einer Drohne überwacht. Nach Angaben der Autobahnpolizei wurden auf Höhe der Börde, nahe dem Rastplatz Marienborn, Verstöße dokumentiert. Fahrzeuge mit zu geringem Abstand wurden durch Einsatzkräfte aus dem Verkehr geleitet und an Kontrollstellen überprüft. Ziel der Aktion ist es, Auffahrunfälle mit Lkw-Beteiligung zu verringern.
Die Beamten begründen den Einsatz mit der hohen Bedeutung des Sicherheitsabstands für die Verkehrssicherheit. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometer pro Stunde gilt für Lastwagen ein Mindestabstand von 50 Metern. Die Drohne filmt Fahrspuren aus der Luft und ermöglicht es, Abstände über längere Strecken präzise zu dokumentieren. Motorradstreifen oder Streifenwagen übernehmen nach der Feststellung eines Verstoßes die Anhaltung und die weitere Kontrolle der Fahrzeuge.
Sachsen-Anhalt erprobt die Methode seit 2025 in wiederholten Schwerpunktaktionen der Autobahnpolizei. Auch 2026 kam es dort zu Großkontrollen, bei denen neben Abstandsverstößen technische Mängel festgestellt und in Einzelfällen Weiterfahrten untersagt wurden. Über den aktuellen Kontrolltag hinaus verweisen die Behörden darauf, dass zu geringer Abstand zu den häufigen Unfallursachen auf stark befahrenen Strecken zählt.
Andere Länder testen die Technik ebenfalls. In Baden-Württemberg läuft seit Oktober 2026 ein Pilotprojekt, bei dem die Polizei auf der A81 bei Rottweil Lkw-Abstände per Drohne misst. Zudem setzte die Polizei in Brandenburg bereits eine Drohne ein, um gefährliche Situationen zu dokumentieren. Ob diese Form der Überwachung flächendeckend eingeführt wird, machen die Behörden von der Auswertung der Einsätze, rechtlicher Absicherung und einer Kosten-Nutzen-Abwägung abhängig.
Rechtlich gelten für die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge die bundesrechtlichen Vorgaben der Drohnenverordnung sowie regionale Genehmigungen. Die Polizeibehörden betonen, dass Aufnahmen zweckgebunden sind und Aufbewahrungsfristen geregelt werden müssen. Datenschutzfragen beziehen sich vor allem auf die Notwendigkeit, Relevantes für den Verstoß zu erfassen und anderes möglichst auszublenden.
Konkrete Langzeiteffekte der Drohneneinsätze auf die Unfallzahlen liegen nach Behördenangaben bislang nicht vor. Unmittelbar führen die Kontrollen zu Bußgeldverfahren und Auflagen bis hin zu punktuellen Stilllegungen. Entscheidend ist aus Sicht von Verkehrssicherheitsfachleuten, ob die gesteigerte Entdeckungs- und Abschreckungswirkung künftig messbar zu weniger Auffahrunfällen im Schwerverkehr auf der A2 und anderen Autobahnen führt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).