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Polizei stellt mutmaßlich veränderten E‑Scooter in Bad Kreuznach – Verfolgung per geliehenem E‑Bike

Am Morgen des 24. August 2026 entzog sich in Bad Kreuznach ein E‑Scooter‑Fahrer einer Kontrolle und wurde nach einer Verfolgung per geliehenem E‑Bike gestellt. Nach Polizeiangaben gibt es Hinweise auf technische Veränderungen am Fahrzeug.

In Bad Kreuznach hat die Polizei am Montagmorgen einen E‑Scooter samt Fahrer nach einer kurzen Flucht gestellt. Nach Angaben der Polizeidirektion Bad Kreuznach hatte eine Streifenbesatzung den Mann kurz vor 9 Uhr in der Wilhelmstraße anhalten wollen. Der Fahrer setzte seine Fahrt jedoch fort. Da der Streifenwagen die Verfolgung in der Fußgängerzone nicht fortsetzen konnte, rannte ein Beamter hinterher, erhielt spontan ein E‑Bike von einem Passanten und holte den Flüchtenden in der Rheingrafenstraße ein.

Bei der Kontrolle ergaben sich laut Polizei Hinweise auf technische Veränderungen am E‑Scooter, die eine höhere Geschwindigkeit als die in Deutschland zulässigen 20 km/h ermöglicht haben könnten. Ein 23‑jähriger Fahrer wurde vor Ort überprüft. Er blieb auf freiem Fuß; die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zudem informierte die Polizei die zuständige Führerscheinstelle. Ob und in welchem Umfang am Fahrzeug tatsächlich manipuliert wurde, sollen weitere Untersuchungen klären. Aussagekräftige Feststellungen dazu lagen am Nachmittag noch nicht abschließend vor.

Die Beamten begründen das Einschreiten mit der Gefährdung, die vom schnellen Fahren in Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen ausgehen kann. Zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten machten sie keine weiteren Angaben. Die Nennung der betroffenen Straßen dient der Einordnung des Einsatzes.

Der Vorfall steht im Kontext wiederholter Kontrollen im innerstädtischen Bereich von Bad Kreuznach. In den vergangenen Monaten haben örtliche Behörden verstärkt die Einhaltung der Verkehrsregeln in der Fußgängerzone überwacht. Dabei wurden nach Angaben der Stadtverwaltung und der Polizei wiederholt Verstöße festgestellt, darunter Fahren in nicht freigegebenen Bereichen, fehlende Versicherungskennzeichen sowie der Verdacht technischer Veränderungen an Fahrzeugen. Welche Auswirkungen der aktuelle Fall auf die lokale Kontrollpraxis hat, bleibt offen.

Rechtlich gilt: E‑Scooter sind als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen, sofern sie unter anderem über eine Betriebserlaubnis verfügen, versichert sind und maximal 20 km/h fahren. Werden sie so verändert, dass diese Voraussetzungen entfallen, kann das Konsequenzen nach dem Straßenverkehrs‑ und dem Versicherungsrecht nach sich ziehen. Welche Tatbestände der 23‑jährige Fahrer am Ende erfüllt hat, ist eine Frage der weiteren Prüfung durch Polizei und zuständige Behörden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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