Aktuell

Polizei sucht zwei Zeuginnen nach Angriff auf Elfjährige in Nordhorn

Nach einem am 15. Oktober veröffentlichten Zeugenaufruf ermittelt die Polizei in Nordhorn zu einem Angriff auf ein elfjähriges Mädchen. Eine Zwölfjährige gilt als tatverdächtig.

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim sucht nach zwei Frauen, die am 2. Oktober 2026 in Nordhorn einen Angriff auf ein elfjähriges Mädchen beobachtet und offenbar beendet haben. Der öffentliche Zeugenaufruf wurde am 15. Oktober veröffentlicht. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Vorfall gegen 15:30 Uhr in der Hinterstraße nahe eines TEDi-Marktes. Eine zwölfjährige Bekannte des Opfers soll das Mädchen massiv geschlagen haben. Die Behörde sprach in ihrer Pressemitteilung von einem brutalen Angriff.

Das Mädchen wurde nach Polizeiangaben medizinisch untersucht, musste jedoch nicht in ein Krankenhaus. Näheres zu Art und Schwere der Verletzungen teilte die Polizei mit Verweis auf Täterwissen und den Schutz der Beteiligten nicht mit.

Entscheidend für die weiteren Ermittlungen ist die Identifizierung zweier bislang unbekannter Frauen, die den Übergriff gesehen und die Angreiferin angesprochen haben sollen. Daraufhin habe die mutmaßliche Täterin den Ort verlassen. Hinweise nimmt die Dienststelle in Nordhorn entgegen. Die Polizei bittet auch weitere mögliche Augenzeuginnen und Augenzeugen um Kontaktaufnahme.

Der Fall wurde am 15. Oktober 2026 per Pressemitteilung öffentlich gemacht. Regionale Medien griffen die Informationen auf. Konkrete Verfahrensschritte zu möglichen Maßnahmen gegen die beschuldigte Zwölfjährige nannte die Polizei nicht.

Rechtlich sind Kinder unter 14 Jahren in Deutschland strafunmündig; eine Strafverfolgung nach dem Jugendstrafrecht findet in der Regel nicht statt. In Betracht kommen jedoch erzieherische Maßnahmen durch Jugendämter, Gefährderansprachen und zivilrechtliche Schutzanordnungen. Welche Konsequenzen im vorliegenden Fall geprüft werden, bleibt nach Angaben der Polizei offen.

Die Ermittler betonen, dass Zeugenhinweise für die Klärung des Tathergangs wichtig sind. Zugleich mahnt die Polizei zur Zurückhaltung bei eigenmächtigen Veröffentlichungen in sozialen Medien, um Persönlichkeitsrechte zu wahren und die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Der Tatort liegt in der Nordhorner Innenstadt. Die Hinterstraße ist eine Seitenlage mit Einzelhandelsgeschäften; der genannte TEDi-Markt diente der Polizei zur örtlichen Einordnung. Ergänzende Angaben zu einem möglichen Motiv oder zu einem vorausgegangenen Streit machten die Ermittler bislang nicht.

Stand der Informationen ist die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim vom 15. Oktober 2026 sowie übereinstimmende Berichte regionaler Medien. Weitere Bestätigungen oder Korrekturen werden nachgereicht, sobald sie vorliegen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels