Vor dem Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag, 25. August 2026, ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Angeklagt ist eine 28-jährige Frau, die laut Staatsanwaltschaft in einem Schönheitssalon im Berliner Ortsteil Grunewald ohne Heilkundebefugnis kosmetische Injektionen vorgenommen haben soll. Nach der Anklage injizierte sie unter anderem Botox und Hyaluron. Fünf Frauen seien behandelt worden; bei drei Betroffenen sollen teils schwere Komplikationen eingetreten sein, darunter Lähmungserscheinungen. Mindestens eine Patientin wurde demnach im Krankenhaus behandelt.
Im Prozess soll geklärt werden, ob die Behandlungen ohne die erforderliche fachliche Qualifikation durchgeführt wurden und ob die festgestellten gesundheitlichen Schäden kausal auf die Injektionen zurückzuführen sind. Das Gericht hat dafür Zeuginnenaussagen der betroffenen Kundinnen sowie medizinische Gutachten vorgesehen. Angaben dazu, ob sich die Angeklagte zum Vorwurf äußert, lagen zum Auftakt nicht vor. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Rechtlich ist der Fall im Kontext der Heilkunderegeln einzuordnen: Medikamentöse Anwendungen mit Botulinumtoxin (Botox) und injizierbaren Füllsubstanzen wie Hyaluron sind in Deutschland grundsätzlich Personen mit entsprechender Heilkundebefugnis vorbehalten; dazu zählen insbesondere approbierte Ärztinnen und Ärzte oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Bei Verstößen und gesundheitlichen Schädigungen kann der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung greifen. Der Strafrahmen des § 224 StGB reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; über das Strafmaß entscheidet das Gericht erst nach der Beweisaufnahme.
Über den Einzelfall hinaus richtet das Verfahren den Blick auf Kontrollen und Verbraucherschutz in der kosmetischen Behandlungspraxis in Berlin. Ermittlungen zur Herkunft, Kennzeichnung und Lagerung der verwendeten Präparate sowie zu den Abläufen im betroffenen Schönheitssalon sind für die Einordnung des Risikoprofils relevant. Sollten Pflichtverstöße bestätigt werden, könnte der Prozess Signalwirkung für die Durchsetzung bestehender Vorschriften und für Aufsichtsstrukturen gegenüber Anbietern ohne klare Qualifikationsnachweise entfalten.
Die Darstellung der Vorwürfe beruht auf Angaben der Staatsanwaltschaft. Prognosen zum weiteren Verlauf des Verfahrens oder zu einem möglichen Urteil sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).