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Rauchen auf Spielplätzen ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich verboten

Es gibt kein bundesweites Verbot für das Rauchen auf allen öffentlichen Spielplätzen; Länder und Kommunen regeln den Umgang unterschiedlich, etwa über Landesnichtraucherschutzgesetze oder Grünanlagengesetze.

Kurzmeldung

In Deutschland existiert kein einheitliches, bundeseinheitliches Verbot des Rauchens auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen. Zuständigkeits- und Rechtsfragen entscheiden, ob und wie Rauchen auf einem konkreten Spielplatz untersagt wird. Auf Bundesebene regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz den Nichtraucherschutz in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht aber flächendeckend kommunale Spielplätze.

Viele Detailregelungen liegen daher bei den Ländern und Kommunen. Einige Länder haben ihre Landesnichtraucherschutzgesetze oder Grünanlagengesetze ausdrücklich um Spielplatzregelungen ergänzt; andere überlassen Einschränkungen weitgehend den Kommunalverwaltungen. Ein aktuelles Beispiel ist Baden-Württemberg: Zum 1.

Juni 2026 trat dort ein novelliertes Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft, das unter anderem ein ausdrückliches Rauchverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen vorsieht. In Berlin wurde der Schutz von Spielplätzen durch Änderungen im Grünanlagengesetz und durch begleitende Verwaltungsvorschriften konkretisiert; dort sind Rauchen und Alkoholkonsum auf Kinderspielplätzen als verbotene Sondernutzung benannt und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die praktische Durchsetzung nutzen Kommunen übliche Instrumente wie Verbotsschilder, Bußgeldregelungen im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben und Informationskampagnen.

Medizinische und umweltbezogene Begründungen, die in Gesetzesbegründungen und Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden genannt werden, sind Schutz vor Passivrauchen, die Vermeidung von Abfall durch Zigarettenstummel und die Vorbildwirkung gegenüber Kindern. Wer wissen möchte, ob ein bestimmter Spielplatz rauchfrei ist, sollte die jeweils geltenden Landesgesetze oder die Vorgaben der zuständigen Kommune prüfen; die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren regional vermehrt konkretisiert, bleibt aber föderal unterschiedlich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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