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Razzia gegen mutmaßliches Kollektiv Zwickau in vier Bundesländern

Ermittler durchsuchten am 3. November Wohnungen in Sachsen, Thüringen, Bremen und Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Kurzmeldung

Ermittler von Staatsanwaltschaft Dresden und Landeskriminalamt Sachsen haben am 3. November 2026 Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Nach Behördenangaben richteten sich die Maßnahmen gegen Personen, die verdächtigt werden, 2022 in Zwickau die Gruppierung „Kollektiv Zwickau“ gebildet zu haben. Durchsucht wurden demnach Wohnungen und weitere Räume in Sachsen, Thüringen, Bremen und Hamburg; gegen mehrere Beschuldigte lagen Haftbefehle vor.

Die Ermittlungen führen Staatsanwaltschaft Dresden und das Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamts Sachsen. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zudem geht es um Gewaltdelikte gegen als rechtsradikal eingeordnete Personen sowie gegen staatliche Einrichtungen. Konkrete Einzeltaten, Tatzeiten und die Zahl der Beschuldigten nannten die Behörden zunächst nicht. Die Durchsuchungsbeschlüsse erließ ein zuständiges Amtsgericht.

Den Angaben zufolge betrafen die heutigen Maßnahmen Objekte in Zwickau, Dresden und Leipzig sowie in Saalfeld, Bremen und Hamburg. Ob und in welchem Umfang Beweismittel sichergestellt wurden oder Haftbefehle vollstreckt wurden, ließen die Ermittler zunächst offen. Weitere Auskünfte zu Tatvorwürfen, Aktenzeichen und möglichen Festnahmen wurden für die kommenden Tage in Aussicht gestellt.

In sächsischen Verfassungsschutzberichten war das „Kollektiv Zwickau“ zuvor als linksorientierte Gruppierung mit kommunistischen Symbolen und vereinzelten Aktionen erwähnt worden. Dort wurde auch ein Rückgang öffentlicher Aktivitäten nach früheren polizeilichen Maßnahmen beschrieben. Ob Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in das aktuelle Verfahren einfließen, teilten die Ermittlungsbehörden am 3. November nicht mit.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und die Unschuldsvermutung gilt. Der aktuelle Stand stützt sich auf die veröffentlichten Mitteilungen der sächsischen Ermittlungsbehörden vom 3. November 2026. Weitere Informationen werden mit fortschreitenden Auswertungen erwartet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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