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Recherchen: Auch Kirchenbezirke, Pensionskassen und TÜV mit Millionenverlusten in Immobilienfonds

Neue Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen: Neben Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen haben auch kirchliche Träger, Pensionskassen, Sterbekassen und der TÜV in riskante Immobilienfonds investiert und teils hohe Verluste erlitten.

Nach neuen Recherchen von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung, die am 19. August 2026 von der Tagesschau aufgegriffen wurden, erstreckt sich der Kreis der Anleger mit Verlusten in riskanten Immobilienfonds weit über Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen hinaus. Betroffen sind demnach auch Kirchenbezirke, Pensionskassen, Sterbekassen und Organisationen des TÜV. Mehrere Einrichtungen berichten von erheblichen Abschreibungen; in Einzelfällen ist von einem Totalverlust die Rede.

Die nun veröffentlichten Fälle knüpfen an Berichte aus dem Juli 2026 an, wonach Krankenkassen mindestens 170 Millionen Euro verloren haben sollen. Laut den aktuellen Angaben haben sich weitere, teils gemeinwohlorientierte Träger an komplexen Fonds beteiligt, die in der Niedrigzinsphase vertrieben wurden und nach der Zinswende sowie Problemen in der Projektentwicklung deutlich an Wert verloren. In der Berichterstattung werden unter anderem Produkte der Verius-Gruppe genannt. Die Angaben beruhen auf den genannten Medienrecherchen sowie Stellungnahmen einzelner betroffener Institutionen.

Für die betroffenen Körperschaften und Versorgungsträger stellen sich rechtliche und organisatorische Fragen. Im Raum stehen Transparenzpflichten gegenüber Mitgliedern, Versicherten und Beitragszahlern, die Einhaltung interner Kontrollstandards bei Anlageentscheidungen und mögliche zivilrechtliche Schritte gegen Fondsanbieter. Das Bundesamt für Soziale Sicherung verweist seit Längerem auf den Grundsatz „Sicherheit vor Rendite“ bei Anlagen kollektiver Gelder; in kirchlichen Aufsichtsstrukturen werden entsprechende Sorgfaltsmaßstäbe ebenfalls betont. Nach derzeitigen Informationen wird geprüft, inwieweit Anlageentscheidungen, Risikostreuung und Dokumentation den eigenen Vorgaben entsprachen.

Politisch und aufsichtsrechtlich entfalten die Verluste Signalwirkung. Sie berühren das Vertrauen in die Verwaltung von Beitrags- und Vorsorgegeldern und nähren Debatten über strengere Regeln für Anlagegrenzen, Produktauswahl und Berichtspflichten bei Pensionskassen, Sterbekassen und öffentlich-rechtlichen Trägern. Welche regulativen Konsequenzen folgen, ist offen; diskutiert werden erweiterte Prüfanforderungen sowie klarere Eignungskriterien für komplexe Fondsstrukturen. Prognosen zu möglichen Schadenersatzklagen oder Eingriffen der Finanzaufsicht bleiben zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.

Die aktuellen Erkenntnisse beruhen auf den Veröffentlichungen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sowie der Tagesschau vom 19. August 2026. Frühere Zahlen zu Verlusten von Krankenkassen stammen aus der Berichterstattung vom Juli 2026. Weitere Details zu einzelnen Investments und betroffenen Trägern werden nach Angaben der Redaktionen fortlaufend ausgewertet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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