Politik

Regierung will Rente mit 63 abschaffen, Merz schlägt Übergangsfristen vor

Die Bundesregierung bekräftigt auf ihrer Koalitionsklausur das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Bundeskanzler Friedrich Merz stellt Übergangsfristen in Aussicht, Details und Zeitplan bleiben offen.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Koalitionsklausur am 27. August 2026 bekräftigt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – umgangssprachlich Rente mit 63 – abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte, er könne sich Übergangsfristen vorstellen. Ein konkreter Gesetzesentwurf oder ein Zeitplan wurden nicht beschlossen.

Die Koalition verweist zur Begründung auf den Abschlussbericht der Alterssicherungskommission. Deren Empfehlungen sehen vor, den vorgezogenen abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte zu beenden, um Beitragzahler zu entlasten und die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Die Bundesregierung hat diese Linie als Leitplanke für die anstehende Rentenreform benannt; über die genaue Ausgestaltung will sie im parlamentarischen Verfahren entscheiden lassen.

Aus Union und SPD kommt Widerspruch. Mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten hatten bereits vor der Klausur verlangt, die abschlagsfreie Regelung beizubehalten. In der SPD äußerten Landespolitiker und Verbände Bedenken, die Leistung als Sparmaßnahme zu kürzen. Arbeitnehmerorganisationen und mehrere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten fordern einen stärkeren Vertrauensschutz für Beschäftigte, die kurz vor dem Erreichen der 45 Jahre stehen. Die SPD-Spitze betonte, Änderungen am Reformkonzept seien im weiteren Verfahren möglich.

Offen ist, wie Übergangsfristen und Schutzklauseln konkret aussehen könnten. Nach derzeitiger Rechtslage zählen bei der Prüfung der 45 Jahre auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit. Das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung verweisen auf bestehende Detailregelungen zur Anrechnung. Ob und wie diese bei einer Neuregelung fortgelten, ist noch nicht entschieden.

Politisch und sozial hätte das Aus der Rente mit 63 spürbare Folgen. Ein späterer tatsächlicher Renteneintritt könnte die Erwerbsbeteiligung älterer Jahrgänge erhöhen, zugleich aber körperlich belastete Berufsgruppen überdurchschnittlich treffen. Finanzielle Entlastungen der Rentenkasse stünden möglichen Mehrkosten in Arbeitsmarkt- und Gesundheitssystem gegenüber. In der Koalition zeichnet sich damit weiterer Abstimmungsbedarf ab: Während Kanzleramt und federführende Ressorts den Reformkurs verteidigen, dringen Teile der SPD auf weitergehenden Vertrauensschutz und eine präzisere Härtefallregelung.

Merz kündigte an, das Gesetzgebungsverfahren offen für Verbesserungen zu führen. Entscheidend wird, ob sich Regierung und Koalitionsfraktionen auf einen klaren Fahrplan mit verlässlichen Übergangsfristen einigen. Erst dann lässt sich abschätzen, wie stark die Reform jene Jahrgänge betrifft, die kurz vor der Anspruchsgrenze von 45 Beitragsjahren stehen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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