Die Verbandsversammlung des Planungsverbands Region Rostock hat am 7. Oktober 2026 zentrale Änderungen am Regionalen Raumentwicklungsprogramm beschlossen. Demnach sollen Erweiterungsflächen für den Seehafen Rostock in die regionale Planung aufgenommen werden. Zugleich benennt der Entwurf 21 mögliche Vorrangflächen für Windenergie an Land. Die Beschlüsse markieren einen wichtigen Zwischenschritt, der den Rahmen für weitere Planungen setzt, jedoch noch keinen endgültigen Rechtsstatus begründet.
Für den Hafenbereich sieht der Entwurf sogenannte Hafenerweiterungsflächen vor, die Ansiedlungen industrieller und logistikbezogener Nutzungen erleichtern und künftige Infrastruktur sichern sollen. Der Ausbau wird in der Landespolitik seit Längerem als Baustein für Energie- und Industrieprojekte gewertet. Der Hafenbetreiber Rostock Port verweist in diesem Zusammenhang auf die Flächenvorsorge für wachsende Güterströme und maritime Energievorhaben. Konkrete Bauentscheidungen folgen jedoch erst nach gesonderten Verfahren und Finanzierungsklärungen.
Parallel benennt der Entwurf 21 potenzielle Vorranggebiete für Windenergie an Land in der Region Rostock. Die Ausweisung als Vorrangfläche schafft eine planungsrechtliche Präferenz, ersetzt aber keine Einzelgenehmigungen. Für Windkraftprojekte sind weiterhin detaillierte Verfahren erforderlich, darunter Umweltprüfungen, Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden. Die Festlegung von Vorrangflächen kann spätere Genehmigungen beschleunigen, sie begründet jedoch nicht automatisch Baurecht.
Mit den Beschlüssen beginnt nun die öffentliche Auslegung. Fachbehörden, Kommunen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen einreichen. In der Abwägung werden insbesondere Belange des Natur- und Artenschutzes, der Landwirtschaft, Fragen von Abständen zu Siedlungen sowie das Landschaftsbild eine Rolle spielen. Erst nach Auswertung der Hinweise und einem erneuten Beschluss erhält die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms ihre rechtliche Verbindlichkeit durch die zuständige Landesbehörde.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits in diesem Jahr angekündigt, die Rahmenbedingungen für Windenergie und Hafeninfrastruktur auf Landes- und Bundesebene weiterzuentwickeln. Inwieweit geplante Änderungen an Beteiligungs- und Flächenvorgaben die regionale Planung beeinflussen, ist noch offen. Für die Region Rostock hängt der Zeitplan für konkrete Projekte davon ab, wie zügig die Auslegung, die Abwägung der Einwände und die nachgelagerten Genehmigungsverfahren verlaufen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).