Mecklenburg-Vorpommern

Rostock: Verteidigung im „Fall Fabian“ beantragt neues Brandgutachten – Gericht erwägt Verlängerung bis Oktober

Am Landgericht Rostock hat die Verteidigung im Mordprozess um den achtjährigen Fabian ein weiteres Brandgutachten beantragt. Der Vorsitzende deutete an, die Verhandlung bis Anfang Oktober 2026 ausdehnen zu müssen.

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat die Verteidigung am Landgericht Rostock ein neues Brandgutachten beantragt. Der Vorsitzende Richter teilte am 26. August 2026 mit, dass der Zeitplan dadurch voraussichtlich nicht zu halten sei; Verhandlungstage könnten bis Anfang Oktober 2026 angesetzt werden. Konkrete Termine stehen noch nicht fest.

Kern des Antrags ist die Frage, wie lange der Leichnam des Jungen dem Feuer ausgesetzt war. Nach Darstellung der Verteidiger lässt sich aus der Branddauer forensisch ableiten, ob die Angeklagte Gina H. als Täterin in Betracht komme und wie Tatablauf und -zeitpunkt einzuordnen sind. Das Gericht prüft nun, ob weitere Sachverständige beauftragt werden und welche Beweisfragen das Gutachten verbindlich beantworten soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. heimtückischen Mord vor. Der Fall hatte im Herbst 2025 bundesweit Aufmerksamkeit erregt, nachdem die Leiche des Kindes in einem Gebiet südlich von Güstrow gefunden worden war. Am 26. August wurde laut Gericht der 23. Verhandlungstag geführt; zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals ausführlicher eingelassen und die Vorwürfe zurückgewiesen.

Prozessual ist der Antrag der Verteidigung ein reguläres Mittel der Beweisaufnahme. Über die Zulassung zusätzlicher Gutachten entscheidet die Kammer nach Relevanz und Geeignetheit der beantragten Beweise. Sollte das neue Brandgutachten in Auftrag gegeben werden, sind weitere Beweistermine wahrscheinlich, unter anderem zur Erläuterung der Methodik und zur Einordnung der Ergebnisse durch Sachverständige. Das könnte das erstinstanzliche Urteil zeitlich nach hinten verschieben.

Unabhängig davon bleibt der bisherige Beweisstoff Teil der Hauptverhandlung. Die Richterinnen und Richter haben neben Gutachten auch zahlreiche Zeugenaussagen zu würdigen. Aussagen der Verteidigung zu Schlussfolgerungen aus der Branddauer sind als Anträge und Bewertungen der Verteidiger zu verstehen; sie sind nicht mit gerichtlichen Feststellungen gleichzusetzen. Eine Entscheidung über den Antrag steht aus.

Der Prozess findet in Rostock statt und ist in Mecklenburg-Vorpommern einer der aufwendigeren Strafverfahren dieses Jahres. Ob eine Ausdehnung der Terminserie bis Anfang Oktober 2026 erforderlich wird, hängt vom Kammerbeschluss über das beantragte Brandgutachten und den weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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