Berlin

Rot-Grün-Rot in Berlin strebt Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände an

Linke, Grüne und SPD empfehlen nach Sondierungen Koalitionsverhandlungen. Ihr Papier sieht Vergesellschaftungen ab 10.000 Wohnungen vor.

Vier Wochen nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin empfehlen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ihren Parteigremien die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Vertreterinnen und Vertreter der drei Parteien bestätigten am 17. Oktober 2026 den Abschluss der Sondierungen. Die Linke-Fraktionsvorsitzende Elif Eralp sprach von guten und intensiven Gesprächen.

Kernpunkt des vorgelegten Sondierungspapiers ist die Absicht, die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu ermöglichen. Nach den Angaben aus den Verhandlungen sollen Bestände ab 10.000 Wohnungen in Berlin erfasst werden können. Die Überführung soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum oder in andere gemeinwirtschaftliche Strukturen erfolgen. Damit rücken die Parteien von der im Volksentscheid 2021 diskutierten Schwelle von 3.000 Wohnungen ab. Zugleich kündigen sie zusätzliche wohnungspolitische Schritte an, darunter schärfere Vorgaben für landeseigene Wohnungsunternehmen, Begrenzungen von Mieterhöhungen in definierten Beständen und ein verstärktes Neubauprogramm.

Rechtlich bleibt der Vorstoß anspruchsvoll. Die Vergesellschaftung stützt sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, dessen Anwendung in der Praxis bislang ungeklärt ist. Juristinnen und Juristen verweisen auf absehbare verfassungsgerichtliche Überprüfungen, komplexe Bewertungsverfahren für Entschädigungen und die Schnittstellen zwischen Landes- und Bundesrecht. Offene Punkte betreffen auch die Finanzierung, die Folgekosten für den Landeshaushalt und mögliche Reaktionen privater Investoren.

Politisch markieren die Sondierungsergebnisse einen Kompromiss innerhalb des rot-grün-roten Lagers. Die Linke erhält ein klares Bekenntnis zum Instrument der Vergesellschaftung, während Bündnis 90/Die Grünen und die SPD mit der höheren Schwelle und flankierenden Maßnahmen auf Planbarkeit und Marktstabilität zielen. Über die Aufnahme formaler Koalitionsverhandlungen entscheiden nun die Parteigremien. Bei Zustimmung könnten diese voraussichtlich im November 2026 beginnen. Dies wäre die nächste Etappe hin zu einem Koalitionsvertrag, in dem Ausgestaltung, Tempo und Finanzierung der angekündigten Vorhaben festgelegt würden.

Die Debatte um die Berliner Wohnungspolitik dürfte damit erneut bundesweite Aufmerksamkeit erhalten. Befürworter erwarten dämpfende Effekte auf Mieten und eine stärkere öffentliche Steuerung, Kritiker warnen vor langen Rechtsstreitigkeiten, hohen Kosten und Unsicherheit für den Neubau. Entscheidend wird sein, ob die Koalitionsverhandlungen eine rechtlich tragfähige und finanziell belastbare Umsetzungslinie für die im Sondierungspapier skizzierten Ziele finden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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