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Rückkehrprogramme: Nur etwa jede zweite freiwillige Ausreise nutzt Bundesförderung

Im ersten Halbjahr 2026 sind nach Regierungsangaben knapp 18.000 ausreisepflichtige Personen freiwillig gegangen; für rund 9.000 von ihnen wurde eine Rückkehrförderung beim Bund beantragt. Die Zahl der Abschiebungen lag bei etwa 9.600 und ging…

Nach Angaben der Bundesregierung sind im ersten Halbjahr 2026 deutlich mehr ausreisepflichtige Personen freiwillig aus Deutschland ausgereist als zwangsweise abgeschoben worden – und nur rund die Hälfte dieser freiwilligen Ausreisen war mit einem Antrag auf Bundesmittel zur Rückkehrförderung verbunden. Demnach ließen sich knapp 18.000 Personen eine Grenzübertrittsbescheinigung ausstellen; für etwa 9.000 wurden beim Bund Förderanträge gestellt. Die Zahl der vollzogenen Abschiebungen lag im selben Zeitraum bei rund 9.600 und damit unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Die Zahlen gehen aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Anfragen hervor, die dem Bundestag vorliegen, sowie aus übereinstimmenden Medienberichten. Als Maß der „freiwilligen Ausreise“ dient die dokumentierte Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung. Rückkehrförderung des Bundes wird über Programme bereitgestellt, die häufig gemeinsam mit Ländern und dem Bundesträger organisiert werden; dazu zählen auch etablierte Angebote wie REAG/GARP. Nach Regierungsdarstellung erklärt sich die Lücke zwischen freiwilligen Ausreisen und Förderanträgen unter anderem dadurch, dass Länder eigene Rückkehrhilfen gewähren, ohne im Einzelfall eine Refinanzierung durch den Bund zu beantragen, und dass Ausreisen auch ohne Teilnahme an formellen Förderinstrumenten erfolgen.

Die Einordnung der Daten folgt einer administrativen Trennung: Die freiwillige Ausreise wird über Bescheinigungen nachgewiesen, die Beantragung von Rückkehrförderung beim Bund bildet nur einen Teil dieser Ausreisen ab. Förderprogramme von Ländern und die dortige Abwicklung führen dazu, dass nicht jede unterstützte Rückkehr in der Bundesstatistik erscheint. Umgekehrt sagt die Zahl der Förderanträge beim Bund nichts darüber aus, wie viele Beratungen insgesamt stattgefunden haben. Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten auf laufende Auswertungen; aus den vorliegenden Angaben geht weder eine detaillierte Aufschlüsselung nach Zielstaaten noch eine Bewertung möglicher Langzeiteffekte hervor. Auch zur absoluten Höhe der bewilligten Bundesmittel lassen die Angaben keine Rückschlüsse zu.

Die rückläufigen Abschiebungszahlen bei gleichzeitig relativ hoher Zahl freiwilliger Ausreisen verschieben die Gewichtung innerhalb der Migrationssteuerung: weg von Zwangsmaßnahmen, hin zu Anreizen und Beratungsangeboten. Zugleich erschweren unterschiedliche Verwaltungsabläufe zwischen Bund und Ländern eine einheitliche Bilanzierung, weil Datenerfassung, Förderpraxis und Refinanzierungswege nicht vollständig synchronisiert sind. Festzuhalten bleibt: Im erstes Halbjahr 2026 überstieg die Zahl der dokumentierten freiwilligen Ausreisen die der Abschiebungen deutlich, die Inanspruchnahme der Bundesmittel zur Rückkehrförderung blieb jedoch begrenzt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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