Die Sächsische Staatsregierung lässt prüfen, ob die Genehmigung neuer Windenergieanlagen vorübergehend ausgesetzt werden kann. Nach Angaben der Staatskanzlei werden dabei rechtliche Spielräume, Auswirkungen auf laufende Verfahren und Bezüge zur Regionalplanung untersucht. Die Prüfung reagiert auf politische Debatten und Eingaben aus Kommunen und Verbänden; ein Beschluss über ein Moratorium liegt nicht vor.
Im Zentrum stehen Fragen, ob und in welchem Umfang laufende Genehmigungsverfahren zeitlich oder regional begrenzt pausiert werden dürften und wie ein solcher Schritt mit Bundesrecht, insbesondere dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, vereinbar wäre. Zudem bewertet die Landesverwaltung, welche Folgen eine Pause für die Erreichung der bundesrechtlich vorgegebenen Flächen- und Ausbauziele hätte und wie sie sich auf die Teilfortschreibungen der Regionalpläne in Sachsen auswirken würde. Die Ergebnisse sollen in den kommenden Wochen dem Kabinett vorgelegt werden; konkrete Eckdaten zu Dauer oder Reichweite eines möglichen Stopps nennt die Staatskanzlei bislang nicht.
Politische Reaktionen fallen geteilt aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag kritisiert, ein genereller Genehmigungsstopp würde die Energiewende im Freistaat ausbremsen und Unsicherheit für Kommunen sowie Projektierer schaffen. Branchenvertreter warnen vor Planungsverzögerungen und möglichen wirtschaftlichen Risiken für Zulieferer. Befürworter einer Pause verweisen auf zahlreiche Einwände gegen einzelne Vorhaben und plädieren dafür, die Raumordnung mit klaren Vorgaben zuerst abzuschließen, bevor weitere Projekte entschieden werden.
Rechtlich gilt die Lage als anspruchsvoll: Zuständig für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind in Sachsen in der Regel die unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte; zudem ist die Rolle der Landesdirektion Sachsen zu berücksichtigen. Ein landesweites Moratorium müsste diese Zuständigkeiten und die Bindungen an Bundesrecht berücksichtigen. Offen ist daher, ob ein pauschaler Stopp rechtssicher wäre oder ob nur eng begrenzte, fachlich begründete Aussetzungen in Betracht kommen.
Hintergrund ist die gleichzeitige Fortschreibung der Regionalpläne, in denen Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Die Staatsregierung betont, Planungs- und Genehmigungsprozesse besser mit kommunaler Akzeptanz und Zielen der Raumordnung zu verzahnen. Solange die Prüfung läuft, bleibt unklar, wie viele laufende Verfahren betroffen sein könnten. Fest steht: Ein Beschluss ist noch nicht gefallen, und die Landesregierung will vor einer Entscheidung die Vereinbarkeit mit Bundesvorgaben und die Folgen für den Ausbaupfad der Windenergie abwägen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).