In Schleswig-Holstein haben die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen am 19. August 2026 einen Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes eingebracht. Ziel ist es, den Umgang mit bestimmten Wildtierarten neu zu regeln, um Weidetierhaltung und den Schutz von Deichen und Uferanlagen besser abzusichern. Der Landtag hat die Vorlage veröffentlicht; regionale Medien berichteten darüber am 27. August.
Kern des Entwurfs ist eine erleichterte Entnahme einzelner Wölfe in besonders ausgewiesenen Weidegebieten. Voraussetzung soll sein, dass Wölfe wirksame Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben oder ein regionales Bestandsmanagement dies erfordert. Die Landesregierung knüpft damit an eine bundesrechtliche Änderung an: Seit April 2026 ist der Wolf im Bundesjagdgesetz geführt, wodurch die Länder zusätzliche Instrumente für ein regionales Management erhalten. Am strengen Schutzstatus nach europäischem Recht ändert das nicht; Eingriffe bleiben begründungspflichtig und an strikte Kriterien gebunden.
Parallel präzisiert der Entwurf den Umgang mit der invasiven Nutria. Geplant sind rechtliche Klarstellungen, die die bereits praktizierte – teils ganzjährige – Bejagung zum Schutz von Deichen und Uferbauwerken absichern. Zugleich sollen Vorgaben für den Umgang mit Jungtieren und für artenschutzrechtliche Ausnahmen konkretisiert werden. Als Begründung führt die Koalition wachsende Schäden an wasserbaulichen Anlagen und eine Zunahme der Bestände an.
Befürworter in Landwirtschaft und Deichschutz verweisen auf hohe Kosten durch Unterspülungen und die Notwendigkeit verlässlicher Regeln für rasches Handeln, wenn Gefahren entstehen. Kritiker fordern engere Kriterien für die Ausweisung von Weidegebieten, klare Mindeststandards beim Herdenschutz und eine unabhängige fachliche Prüfung vor jeder Wolfsentnahme. Sie warnen vor rechtlichen Konflikten mit dem Naturschutzrecht und verlangen eine strenge Einzelfallprüfung.
Der parlamentarische Fahrplan: Nach der Einbringung in den Landtag sind Beratungen in den Ausschüssen und Anhörungen mit Fachverbänden zu erwarten. Konkrete Abstimmungstermine lagen zunächst nicht vor. Sollte der Landtag das Landesjagdgesetz ändern, wären nachgeordnete Verordnungen und Vollzugshinweise nötig, damit Behörden, Jägerschaft und Weidetierhalter die neuen Regeln einheitlich anwenden können.
Der Vorstoß fügt sich in eine breitere Debatte über ein regional differenziertes Wolfsmanagement in Deutschland ein. Während das Bundesjagdgesetz seit 2026 die rechtliche Klammer vorgibt, bleibt die praktische Ausgestaltung – von Gebietsausweisungen bis zum Nachweis überwundener Herdenschutzmaßnahmen – Sache der Länder und des Vollzugs im Einzelfall.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).