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Schmerzensgeldprozess nach Germanwings-Absturz in Braunschweig gestartet

Vor dem Landgericht Braunschweig hat ein Verfahren von 30 Hinterbliebenen begonnen. Die Kammer äußerte zum Auftakt Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Vor dem Landgericht Braunschweig hat am 28. August 2026 der Zivilprozess von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes begonnen. Sie fordern Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Angaben des Gerichts reichen die geltend gemachten Beträge von einigen Hundert Euro bis zu 110.000 Euro pro Person. Zuständig ist die 7. Zivilkammer. Ein Urteilstermin wurde nicht benannt.

Im Mittelpunkt steht die Frage möglicher Amtspflichtverletzungen. Die Klägerinnen und Kläger werfen staatlichen Stellen vor, Hinweise auf die Gefährdung durch den späteren Co-Piloten nicht hinreichend geprüft und damit Aufsichts- und Meldepflichten verletzt zu haben. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland; in dem Verfahren spielt das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde eine zentrale Rolle. Die Kammer ließ zum Auftakt erkennen, dass sie die Erfolgsaussichten derzeit als gering einschätzt. Bei Ansprüchen aus Amtshaftung sind Kausalität und Vorhersehbarkeit nach der Rechtsprechung besonders streng zu prüfen.

Der Absturz von Germanwings-Flug 4U9525 am 24. März 2015 in den französischen Alpen kostete 150 Menschen das Leben. Ermittlungen ergaben, dass der Co-Pilot die Maschine absichtlich zum Absturz brachte. Der Vorfall war Gegenstand umfangreicher Untersuchungen von Behörden und Sachverständigen sowie verschiedener zivilrechtlicher Auseinandersetzungen. Zahlungen an Hinterbliebene hat es in der Vergangenheit gegeben, doch ein umfassendes Entschädigungsurteil gegen den Staat liegt bislang nicht vor.

In Braunschweig geht es deshalb nicht um die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters, sondern um die Reichweite staatlicher Prüf-, Melde- und Aufsichtspflichten gegenüber luftfahrtaufsichtlichen Behörden. Der Prozess soll klären, ob und in welchem Umfang Behörden vor dem Flug Hinweise hätten erkennen, bewerten und weitergeben müssen und ob ein pflichtgemäßes Vorgehen den Absturz mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte. Das Gericht betonte, dass eine solche Kausalitätskette eng und tragfähig belegt sein müsse.

Weitere Verhandlungstage sind angekündigt. Mögliche Folgen eines Urteils betreffen nicht nur die Klägerinnen und Kläger, sondern auch die Auslegung luftfahrtaufsichtlicher Pflichten. Ein rechtskräftiger Spruch könnte Maßstäbe dafür setzen, welche Anforderungen an behördliche Risikoerkennung im Bereich der Verkehrssicherheit zu stellen sind. Bis dahin bleibt offen, ob die Klage die Hürden der Amtshaftung überwindet oder ob das Landgericht Braunschweig die Ansprüche abweist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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