Hessen

Schulassistenz fehlt: Sechsjähriger Laith verpasst in Hessen den ersten Schultag

Ein sechsjähriger Schüler konnte zum Schulstart am 28. August 2026 nicht in die Klasse, weil seine beantragte Schulassistenz noch nicht bewilligt war. Der Fall aus Hessen wirft Fragen zur Praxis der Eingliederungshilfe auf.

Am 28. August 2026 konnte der sechsjährige Laith in Hessen nicht am ersten Schultag teilnehmen, weil seine beantragte Schulassistenz bis dahin nicht bewilligt war. Das berichtete die hessenschau des Hessischen Rundfunks und dokumentierte den Fall als Beispiel dafür, wie fehlende Assistenz die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am Schulalltag verhindert. Der Beitrag wurde am 28. August ausgestrahlt und in der ARD-Mediathek bereitgestellt.

Nach Darstellung von Eltern und Fachleuten stocken Bewilligungen für Schulassistenz, die auch Schulbegleitung oder Teilhabeassistenz genannt wird, seit Längerem. Zuständig sind in der Regel die kommunalen Träger der Eingliederungshilfe, häufig Sozialamt oder Jugendamt. Sie prüfen Antrag, Bedarf und Umfang der Unterstützung. Nach Angaben aus der Praxis verzögern steigende Fallzahlen, knapperes Personal bei den Trägern und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt für Assistenzkräfte die Verfahren zusätzlich. Folgen sind Lücken zum Schuljahresbeginn: Kinder warten zu Hause oder besuchen die Klasse ohne zugesicherte Begleitung, Lehrkräfte müssen improvisieren, Eltern organisieren Betreuung oder erwägen Eilverfahren.

Rechtlich zielt die Eingliederungshilfe darauf, eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Die Ansprechstellen entscheiden jedoch fallbezogen, und zwischen Kommunen unterscheiden sich Abläufe und Fristen merklich. In der Berichterstattung der hessenschau schildern Eltern, dass Bescheide teilweise erst nach Schulstart oder mit geringerem Stundenumfang als beantragt ergehen. Fachkräfte verweisen zugleich auf den Mangel qualifizierter Assistenzkräfte, der selbst bei erteilter Bewilligung kurzfristige Lücken verursachen kann.

Das Hessische Kultusministerium betont nach wiederholter Nachfrage die Bedeutung inklusiver Bildung. Operative Entscheidungen über Eingliederungshilfe liegen jedoch überwiegend bei den Kommunen. Aus dem Umfeld von Elternvertretungen und Gewerkschaften kommen Forderungen nach einheitlichen Verfahren, verbindlichen Fristen, klarer Zuständigkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt sowie gezielter Personalgewinnung. Gerichtsentscheidungen zur Kostenträgerschaft und Hinweise der Beratungsstellen werden in Hessen regelmäßig öffentlich diskutiert.

Der dokumentierte Einzelfall von Laith erhält seine Aktualität durch den Schuljahresbeginn und die ausbleibende Bewilligung bis zum ersten Unterrichtstag. Er steht stellvertretend für ein strukturelles Problem, das Familien, Schulen und Träger gleichermaßen belastet. Wie schnell Abhilfe gelingt, hängt von der zügigen Entscheidungspraxis der Leistungsträger und der Verfügbarkeit von Assistenzkräften ab. Prognosen zum weiteren Verfahren im konkreten Fall liegen nicht vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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