Vor dem Landgericht Schweinfurt hat am 26. August 2026 der Prozess gegen zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren begonnen. Nach Anklage der Staatsanwaltschaft Schweinfurt sollen sie in einer ehemaligen Gaststätte am Sambachshof im Landkreis Rhön-Grabfeld als Gärtner eine professionell betriebene Cannabisplantage mit insgesamt 297 Pflanzen betrieben haben. Bei der Durchsuchung des Objekts im Oktober 2025 stellten Ermittler zudem mehr als 62 Kilogramm ungetrocknetes Pflanzenmaterial sicher.
Den Angeklagten wird bandenmäßiger Anbau von Cannabis in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Sie sollen zwischen September und Ende Oktober 2025 in acht Räumen die Aufzucht verantwortet haben. Beide wurden aus Untersuchungshaft zum Prozessbeginn vorgeführt. Ein separates Verfahren richtet sich gegen den Eigentümer der Immobilie; er soll die Räume über einen längeren Zeitraum vermietet haben. Ein rechtskräftiges Urteil liegt nicht vor.
Die Ermittlungen waren im Herbst 2025 angelaufen, nachdem Hinweise auf eine größere Struktur professionell betriebener Aufzuchtstätten eingegangen waren. Nach übereinstimmenden regionalen Medienberichten prüfen die Behörden Bezüge zu weiteren Standorten außerhalb Unterfrankens. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt äußerte sich in ersten Mitteilungen zu möglichen Mittätern zurückhaltend. Für das Strafverfahren sind laut Gericht mehrere Verhandlungstage bis Mitte Oktober 2026 terminiert.
Die Anklagebehörde führt aus, bei der Anlage am Sambachshof habe es sich um eine technisch aufgerüstete Indoor-Plantage gehandelt. Details zur Spurensicherung, zu Kommunikationsdaten und zur finanziellen Organisation des mutmaßlichen Netzwerks sollen im Verlauf der Beweisaufnahme erörtert werden. Aussagen der Verteidigung und mögliche Beweisanträge werden in den kommenden Sitzungen erwartet.
Der Fall steht vor dem Hintergrund der seit 2024 geänderten Rechtslage zu Cannabis. Trotz Entkriminalisierung bestimmter Besitz- und Konsummengen bleibt der gewerbsmäßige, nicht lizenzierte Anbau in Deutschland strafbar. Ermittlungsbehörden in Bayern verweisen seitdem auf verstärkte Kontrollen, insbesondere bei Hinweisen auf professionellen Großanbau. Zuletzt hatten die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und das Polizeipräsidium Unterfranken in gemeinsamen Mitteilungen über Schwerpunktmaßnahmen berichtet.
Zugeschriebene Aussagen zu einem bundesweit vernetzten Vorgehen von Tätern sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Über Schuld oder Strafmaß entscheidet das Landgericht Schweinfurt erst nach Abschluss der Beweisaufnahme. Für die Dauer der Hauptverhandlung gilt die Unschuldsvermutung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).