Seit dem 15. Oktober 2026 gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Verbot, Alkohol zu konsumieren. Nach Angaben des Konzerns erfasst die Regelung sämtliche öffentlich zugänglichen Flächen wie Bahnhofshallen, Zugangswege und Bahnsteige. Ausgenommen sind ausgewiesene Gastronomiebetriebe innerhalb der Stationen, wo Ausschank und Konsum weiterhin erlaubt sind. Auf das Verbot wird vor Ort mit Hinweisschildern aufmerksam gemacht.
Die Deutsche Bahn begründet den Schritt mit dem Ziel, Sicherheit und Sauberkeit in den Stationen zu erhöhen. In internen Auswertungen spiele Alkohol nach Unternehmensangaben häufig eine Rolle bei Belästigungen, Sachbeschädigungen und körperlichen Auseinandersetzungen. Zudem habe es wiederholte Forderungen von Reisenden, Beschäftigten und Kommunen gegeben, die Bahnhöfe als Aufenthalts- und Umsteigeorte verlässlicher und übersichtlicher zu machen.
Das Verbot ist eine Hausrechtsregelung der Deutschen Bahn als Betreiberin der Anlagen. Für die Durchsetzung sind vor Ort Sicherheitsdienste der Bahn zuständig, die eng mit der Bundespolizei und kommunalen Ordnungsdiensten zusammenarbeiten. Mögliche Maßnahmen reichen von Ermahnungen über Platzverweise bis zu einem Hausverbot; bei Straftaten kommen Anzeigen hinzu. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke im Gepäck bleibt erlaubt.
Nicht erfasst sind Züge. Dort gelten die Hausordnungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen; ein generelles Alkoholkonsumverbot in Zügen besteht nach Angaben der Bahn nicht. In Fernzügen bleibt der Ausschank alkoholischer Getränke durch die Bordgastronomie möglich. Die Bahn verweist zugleich darauf, dass örtliche oder zeitweilige Einschränkungen in Fahrzeugen weiterhin separat geregelt werden können.
Bereits in den vergangenen Jahren hatten einzelne Städte und Bahnhofsbetreiber lokale oder zeitlich begrenzte Alkoholverbote eingeführt. Nach Darstellung der Bahn wurden die nun bundesweit geltenden Regeln seit dem Sommer 2026 vorbereitet und in großen Bahnhöfen erprobt. Befürworter erwarten ruhigere und sauberere Stationen sowie einen Rückgang alkoholbedingter Störungen. Kritiker aus Politik und Zivilgesellschaft warnen, ein pauschales Konsumverbot dürfe nicht als Ersatz für gezielte Polizeiarbeit, Prävention und soziale Hilfen für Abhängige dienen. Sie fordern zusätzliche Anlaufstellen und mehr sichtbares Personal in stark frequentierten Knotenbahnhöfen.
Für Reisende gilt: Der Konsum von Alkohol ist auf den ausgewiesenen Flächen der Bahnhöfe seit dem 15. Oktober 2026 untersagt; in der Bahnhofsgastronomie bleibt er erlaubt. Die Bahn kündigt an, Wirkung und Akzeptanz der Maßnahme fortlaufend auszuwerten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).