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Siegmund erwägt mehrere Wahlgänge bei Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt

AfD-Politiker Ulrich Siegmund schließt entgegen früheren Aussagen einen zweiten oder dritten Wahlgang nicht mehr aus. Anlass ist der Beschluss der CDU-Fraktion, die Abstimmung im Landtag von Sachsen-Anhalt weitgehend zu boykottieren.

Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund schließt bei der anstehenden Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt nun auch einen zweiten oder dritten Wahlgang nicht mehr aus. Das sagte er am 6. November 2026 mit Blick auf die Ankündigung der CDU-Fraktion, den Plenarsaal zur Abstimmung weitgehend zu verlassen. Zuvor hatte Siegmund sich zurückhaltender zu möglichen weiteren Antritten geäußert. Die AfD war bei der Landtagswahl im September stärkste Kraft geworden, verfügt im Landtag Sachsen-Anhalt jedoch über keine eigene Mehrheit.

Die CDU bekräftigte, eine Wahl Siegmunds nicht zu unterstützen. Das Verlassen des Saals solle verhindern, dass einzelne CDU-Abgeordnete dem AfD-Kandidaten Stimmen geben. Verfassungsrechtlich senkt ein solcher Schritt die Hürde in den ersten beiden Wahlgängen jedoch nicht: Gewählt ist der Ministerpräsident dort nur mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Erst in einem möglichen dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Taktiken wie Saalverlassen ändern daher an den formalen Mehrheitsanforderungen zunächst nichts.

Politisch bleibt die Lage offen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und die Gruppe des Bündnis Sahra Wagenknecht schließen Kooperationen mit der AfD aus. Ob es in den ersten beiden Wahlgängen zu einer klaren Mehrheit gegen Siegmund kommt oder ein dritter Wahlgang nötig wird, hängt von der Geschlossenheit der Fraktionen und möglichen Gegenkandidaturen ab. Beobachter verweisen darauf, dass ein dritter Wahlgang die Dynamik verändern könnte, weil dann die meisten Stimmen genügen.

Siegmund begründete seine Kehrtwende mit der veränderten Lage nach dem CDU-Beschluss. Zugleich betonten Landtagsjuristen und Verfassungsrechtler in Medienberichten, dass wiederholte Kandidaturen und Fraktionsdisziplin Teil der parlamentarischen Praxis sind. Die Verantwortung für das Zustandekommen einer stabilen Mehrheit liege bei den Abgeordneten, die sowohl den Wählerwillen als auch die verfassungsrechtlichen Regeln zu beachten hätten.

Der Landtag in Magdeburg plant die Wahl nach bisheriger Planung für Mitte Dezember 2026. Der genaue Termin und das Verfahren werden mit der Tagesordnung festgelegt. Bis zur Wahl eines neuen Regierungschefs führt die amtierende Landesregierung die Geschäfte weiter. Wie sich die Entscheidung der CDU, den Saal zu verlassen, auf die politischen Beziehungen im Landtag auswirkt, ist offen; in der Union wird sie als Schutz vor unerwünschten Einzelstimmen interpretiert, Kritiker sehen darin eine symbolische Eskalation ohne Wirkung auf die verfassungsmäßigen Mehrheiten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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