Der Gemeinderat Steinhagen im Landkreis Rostock hat dem Vorhaben eines privaten Projektentwicklers zugestimmt, drei bestehende Windräder durch zwei deutlich leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Die Zustimmung erfolgte am Abend des 8. September unter der Auflage, dass die neuen Anlagen akustisch nicht lauter sein dürfen als die bisherigen. In Bützow soll der zuständige Ausschuss am 9. September über das Projekt beraten und entscheiden.
Nach den bisher vorliegenden Plänen würde eine der beiden Ersatzanlagen knapp 270 Meter hoch werden und damit die derzeitigen Turmhöhen in der Umgebung deutlich übertreffen. Die beiden geplanten Windräder sollen weiter voneinander entfernt stehen als die heutigen, um Beeinflussungen der Windanströmung zu minimieren. Zugleich nähern sich die Standorte bewohnten Gebieten an: Für den Ortsteil Neuendorf in der Gemeinde Steinhagen ist ein Abstand von rund 950 Metern genannt, für den Bützower Ortsteil Parkow etwa 800 Meter. Diese Nähe hat in den betroffenen Orten Debatten über Schall, Schattenwurf und Sichtbarkeit im Landschaftsbild ausgelöst.
Das Vorhaben ist ein Beispiel für Repowering: Ältere, weniger leistungsfähige Anlagen werden durch weniger, aber deutlich größere Turbinen ersetzt. Befürworter verweisen auf höhere Stromerträge pro Fläche und eine Reduzierung der Gesamtzahl der Anlagen. Kritiker sehen Risiken für Anwohnerinnen und Anwohner, das Orts- und Landschaftsbild sowie für den Artenschutz. Der Regionale Raumordnungs- und Entwicklungsplan für den Planungsraum Rostock weist Flächenpotenziale für Windenergie in der Umgebung von Bützow aus, betont aber zugleich die Prüfung von Siedlungsabständen, Natur- und Landschaftsschutz.
Formell ist das Projekt noch nicht genehmigt. Nach dem Immissionsschutzrecht und den landesrechtlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern sind Gutachten zu Schall, Schattenwurf und Artenschutz vorzulegen. Zudem greifen Beteiligungsrechte von Kommunen und Öffentlichkeit. Steinhagens Zustimmung ist daher an weitere fachliche Prüfungen gekoppelt; Auflagen der Genehmigungsbehörde sind möglich. Ob Bützow dem Vorhaben folgt und ob zusätzliche Bedingungen verlangt werden, entscheidet sich nach den Beratungen.
Sollte das Repowering in der vorliegenden Form genehmigt werden, dürfte die installierte Leistung am Standort steigen. Gleichzeitig würden die Auseinandersetzungen über kommunale Steuerungsmöglichkeiten, Lärmschutzstandards und den Umgang mit Siedlungsnähe an Schub gewinnen. Maßgeblich für den Fortgang sind nun die anstehenden Fachgutachten und die Abwägungen der zuständigen Behörden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).