Die Universitätsmedizin Rostock hat ihre Kooperationsvereinbarung mit Vivantes beendet und verlangt von Hüseyin Ince, dem Direktor der Klinik für Kardiologie, künftig eine Vollzeittätigkeit vor Ort in Rostock. Die Klinikführung begründet den Schritt mit einer aus ihrer Sicht unzureichenden Präsenz des Direktors und mit Rückgängen in Forschung und Einwerbung von Drittmitteln.
Nach Angaben der Universitätsmedizin Rostock bestand die Kooperationsvereinbarung seit 2015. Sie ermöglichte es Ince, an drei Tagen pro Woche in Rostock und im Übrigen an Berliner Häusern des Konzerns Vivantes tätig zu sein. Die Universitätsmedizin verweist darauf, die Drittmittelerlöse der Kardiologie hätten sich zwischen 2016 und 2024 um rund 73 Prozent verringert. Zudem sei die Abteilung im fakultätsinternen Ranking der Medizinischen Fakultät deutlich zurückgefallen. Daraus leitet die Klinik Leitungslasten in Lehre, Forschung und Stationsbetrieb ab, die eine stärkere Anwesenheit des Direktors am Standort erforderlich machten.
Hüseyin Ince weist die Vorwürfe nach übereinstimmenden Medienberichten zurück. Er beruft sich auf die bisherige Kooperationsregelung mit Vivantes und lässt prüfen, welche rechtlichen Schritte gegen die Kündigung und die geforderte Vollzeitpräsenz möglich sind. Eine Stellungnahme zu den von der Universitätsmedizin genannten Zahlen liegt nach derzeitigem Stand nicht öffentlich vor.
In der Belegschaft wird der Konflikt aufmerksam verfolgt. Vertreter aus dem Klinikpersonal und dem Betriebsrat dringen auf eine sachliche Klärung und betonen die Sicherstellung der Patientenversorgung in Rostock. Kurzfristig rechnet die Hausleitung mit Unruhe in der Abteilung; mittelfristig könnten Anwesenheits- und Nebentätigkeitsregelungen für Führungskräfte strenger gefasst werden. Konkrete Personalentscheidungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern hat das Thema aufgegriffen. Im Landtag liegen Nachfragen zum Vorgang vor, die sich auf die Auswirkungen für die Universitätsmedizin Rostock und die regionalen Versorgungsstrukturen richten. Ob eine Einigung über angepasste Präsenzpflichten gelingt oder ein längerer arbeits- und vertragsrechtlicher Streit folgt, ist offen. Fest steht: Ein Rechtsstreit würde Zeit und Ressourcen binden und könnte die Weiterentwicklung der Klinik für Kardiologie in einer Phase wichtiger forschungs- und versorgungspolitischer Weichenstellungen verzögern.
Die hier wiedergegebenen Angaben beruhen auf Mitteilungen der Universitätsmedizin Rostock und übereinstimmenden Berichten regionaler Medien. Prognosen zu möglichen personellen oder juristischen Konsequenzen sind zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ und werden als solche ausgewiesen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).