Eine Delegation der Taliban hält sich seit dieser Woche in Deutschland auf, um konsularische Fragen für mögliche Rückführungen nach Afghanistan zu klären. Das Auswärtige Amt bestätigte auf Nachfrage die Anwesenheit der Vertreter. Nach Recherchen des NDR ist ein Aufenthalt von rund drei Wochen vorgesehen. Die Bundesregierung betont, die technische Zusammenarbeit diene ausschließlich der Identitätsfeststellung und der Ausstellung von Reisedokumenten und bedeute keine politische Anerkennung der de facto-Machthaber in Kabul.
Hintergrund ist die Linie der Bundesregierung, Abschiebungen in eng umrissenen Fällen – insbesondere bei schweren Straftätern und Gefährdern – wieder zu ermöglichen. Dafür sind konsularische Bestätigungen und Passersatzpapiere erforderlich, die nur die in Afghanistan herrschenden Autoritäten ausstellen können. Das Bundesinnenministerium verweist darauf, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegen; der Bund koordiniert und schafft die rechtlichen sowie praktischen Voraussetzungen. Konkrete Zahlen zu anstehenden Fällen oder Terminen nannte die Bundesregierung bislang nicht.
Die praktische Abstimmung mit den Taliban ist innenpolitisch umstritten. Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsverbände warnen vor einer Normalisierung des Umgangs mit den Machthabern und verweisen auf systematische Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan, insbesondere gegen Frauen, Journalistinnen und Minderheiten. Vertreter von Oppositionsparteien im Bundestag kritisieren, die Bundesregierung überschreite mit der Einladung einer Delegation eine rote Linie. Befürworter in der Bundesregierung und in mehreren Landesregierungen halten entgegen, dass Rückführungen in eng begrenzten Fällen ein durchsetzbares rechtsstaatliches Instrument bleiben müssten, das Schutzinteressen der Bevölkerung berücksichtige.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, der Kontakt laufe über pragmatische, konsularische Kanäle. Politische Gespräche fänden nicht statt. Auch zu Ablauf und Umfang der von den Taliban-Vertretern angebotenen Leistungen äußerte sich das Ministerium nicht im Detail. Unklar ist, wie viele Identitätsklärungen während des Aufenthalts tatsächlich vorgenommen werden können.
Beobachter rechnen mit einer Fortsetzung der Debatte im Bundestag und mit genauem Blick der Gerichte auf Einzelfallentscheidungen. Maßgeblich bleiben dabei aktuelle Lageeinschätzungen zur Sicherheitssituation in Afghanistan und die Frage, ob individuelle Schutzgründe einer Abschiebung entgegenstehen. Bislang liegen keine öffentlichen Hinweise auf einen fest terminierten Sammelflug vor. Die Delegation der Taliban ist nach derzeitigen Informationen in Berlin tätig; offizielle Reisepläne wurden nicht veröffentlicht.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).