Die Stadt Tettnang hat am 16. September 2026 für Teile der Kernstadt ein Abkochgebot erlassen. Zuvor waren in mikrobiologischen Proben Keime im Trinkwasser nachgewiesen worden. Nach Angaben der Stadtverwaltung und der Städtischen Wasserversorgung Tettnang soll Leitungswasser in den betroffenen Gebieten vor dem Trinken und der Zubereitung von Speisen und Getränken abgekocht werden; dies gilt auch für das Reinigen von Lebensmitteln und Geschirr. Das Vorgehen ist mit dem Gesundheitsamt Bodenseekreis abgestimmt.
Das betroffene Versorgungsgebiet ist nach städtischer Mitteilung abgegrenzt; eine Straßenliste und eine Übersichtskarte liegen der Stadtinformation zugrunde. Die Stadt betont, dass die Maßnahme vorsorglich erfolgt. Die Feststellung von Mikroorganismen könne darauf hindeuten, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in Teile der Anlage gelangt sei. Für besonders empfindliche Personen wie Säuglinge, Kleinkinder, ältere oder vorerkrankte Menschen werde besondere Vorsicht empfohlen. Für die Allgemeinbevölkerung sei bei Beachtung des Abkochgebots ein erhöhtes Risiko nicht zu erwarten.
Andere Versorgungsgebiete in der Umgebung sind nach aktuellem Stand nicht betroffen. Genannt werden der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, der Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental sowie das Wasserwerk Meckenbeuren und die Gemeinde Langenargen. Für diese Bereiche besteht derzeit kein Abkochgebot. Frühere, regional begrenzte Abkochempfehlungen im östlichen Bodenseekreis waren 2024 nach negativen Nachproben wieder aufgehoben worden.
Wie lange das aktuelle Abkochgebot in der Kernstadt Tettnang gilt, ist offen. Die Aufhebung hängt von weiteren Laborbefunden und der Bewertung durch das Gesundheitsamt Bodenseekreis ab. In der Regel werden mehrere aufeinanderfolgende Proben ohne Keimnachweis verlangt, bevor Beschränkungen enden. Über zusätzliche technische Schritte wie eine Sicherheitschlorung oder Reparaturen an Leitungen informierte die Stadt am 16. September nicht; solche Maßnahmen werden in ähnlichen Lagen geprüft und bei Bedarf umgesetzt.
Die Stadt rät, die Hinweise der Städtischen Wasserversorgung Tettnang zu verfolgen und Nachbarinnen und Nachbarn, insbesondere vulnerable Personen, zu informieren. Haushalte außerhalb der ausgewiesenen Zonen müssen ihr Wasser derzeit nicht abkochen. Weitere Mitteilungen zur Dauer und zum Umfang des Abkochgebots sollen nach Vorliegen von Testergebnissen erfolgen.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).