Mecklenburg-Vorpommern

Umweltverband fordert Stopp von Karls Erdbeer-Stellagen in Rövershagen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat am 9. Oktober 2026 Beschwerde gegen die geplanten erhöhten Erdbeer-Anlagen von Karls bei Rövershagen eingereicht. Streitpunkt sind Stellagen in rund 1,30 Metern Höhe auf bis zu…

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat am 9. Oktober 2026 Beschwerde gegen die Erweiterungspläne von Karls bei Rövershagen im Landkreis Rostock eingelegt. Der Umweltverband fordert, die Einführung einer neuen Anbaumethode mit Stellagen zu stoppen. Geplant ist, Erdbeerpflanzen in etwa 1,30 Metern Höhe aufzustellen und mit Folienabdeckungen zu schützen; die Technik soll auf Flächen von bis zu 40 Hektar eingesetzt werden.

Der Verband kritisiert, die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock habe eine Baugenehmigung erteilt, ohne zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, und ohne die Öffentlichkeit ausreichend zu beteiligen. Nach Darstellung der Umweltschützer können großflächige Stellagen und Folien Lebensräume beeinträchtigen, den Wasserbedarf in Trockenphasen erhöhen und Eingriffe ohne hinreichende Ausgleichsmaßnahmen hinterlassen. Es geht dabei um die verwaltungsrechtliche Einordnung, ob das Vorhaben als verfahrensfrei gelten kann oder genehmigungspflichtig ist.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Rostock teilte dem NDR mit, sie werde die Beschwerde prüfen und das weitere Vorgehen festlegen. Maßgeblich ist, ob die Pläne von Karls eine Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen und damit die Beteiligung von Fachbehörden, Verbänden und Öffentlichkeit erforderlich wird. Karls weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und verweist auf Qualitäts- und Nachhaltigkeitszusagen. Eine ausführliche schriftliche Stellungnahme lag zunächst nicht vor.

Hintergrund ist der technische Wandel im Obstbau, der auch in Mecklenburg-Vorpommern zu veränderten Anbau- und Schutzsystemen geführt hat. Stellagen ermöglichen eine arbeitssparende Ernte und einen witterungsunabhängigeren Ertrag; Naturschutzverbände verweisen zugleich auf mögliche Folgen für Boden, Wasserhaushalt und Artenvielfalt. Behörden müssen bei der Genehmigung abwägen, ob das Vorhaben als landwirtschaftliche Nutzung ohne förmliches Verfahren gilt oder als bauliche Anlage mit Prüf- und Beteiligungspflichten eingestuft werden muss.

Der weitere Verlauf hängt von der rechtlichen Bewertung der untere Bauaufsichtsbehörde ab. Möglich sind zusätzliche Auflagen, eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung oder Änderungen an der Planung. Karls hält an der Modernisierung des Erdbeeranbaus fest, während der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland auf ein Moratorium für den Einsatz der Stellagen drängt, bis die naturschutz- und baurechtlichen Fragen geklärt sind.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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