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Union warnt vor Schnellschuss: Helfrich skeptisch zu Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz

Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mark Helfrich, hat im Deutschlandfunk den SPD-Vorstoß zurückhaltend bewertet, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern.

Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mark Helfrich, hat den Vorstoß der SPD, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen, zurückhaltend beurteilt. Im Deutschlandfunk betonte er am 18. August 2026, eine Verfassungsänderung sei nicht der einzige Weg. Bereits heute gebe es Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen; zudem sei die verfassungsrechtliche Abgrenzung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe komplex und bedürfe sorgfältiger Prüfung.

Ausgangspunkt der Debatte ist die Forderung mehrerer SPD-geführter Ressorts, Klimaanpassung in Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Damit soll der Bund eine belastbare Grundlage erhalten, sich dauerhaft an Präventions- und Vorsorgemaßnahmen in den Ländern und Kommunen zu beteiligen. Hintergrund sind zunehmende Schäden durch extreme Wetterereignisse. Im politischen Streit geht es dabei vor allem um Zuständigkeiten und um die Frage, in welchem Umfang der Bund künftig finanzielle Verantwortung übernehmen soll.

Die Union verweist darauf, dass der Bund bereits heute Förderprogramme und Instrumente zur Unterstützung von Ländern und Kommunen einsetzen kann. Eine Grundgesetzänderung solle nur erfolgen, wenn sie eindeutig einen Mehrwert schaffe und rechtlich trennscharf formuliert sei. Befürworterinnen und Befürworter des SPD-Vorstoßes argumentieren hingegen, ohne eine ausdrückliche Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe blieben dauerhafte Mitfinanzierungen rechtlich angreifbar und politisch unsicher planbar.

Rechtlich ist der Weg anspruchsvoll: Änderungen des Grundgesetzes erfordern jeweils eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Angesichts der Skepsis der CDU/CSU könnte die Gewinnung der nötigen Mehrheiten entscheidend von inhaltlichen Präzisierungen und finanziellen Zusagen abhängen. Offen ist bislang, wie eine mögliche Regelung im Detail gefasst und welche Art von Maßnahmen – von kommunaler Hitzevorsorge bis zum Hochwasserschutz – erfasst würden.

Helfrichs Einlassungen markieren den aktuellen Stand der Auseinandersetzung: Die SPD drängt auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für Klimaanpassung, die Union mahnt zu Zurückhaltung und verweist auf bestehende Möglichkeiten. In den kommenden Wochen dürfte es vor allem um die Ausgestaltung möglicher Finanzierungsstrukturen und um die Abgrenzung der Zuständigkeiten gehen. Ob daraus ein tragfähiger Kompromiss für eine Grundgesetzänderung entsteht, hängt von der Bereitschaft beider Seiten ab, rechtliche Klarheit mit haushaltspolitischer Solidität zu verbinden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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