Mecklenburg-Vorpommern

Universitätsmedizin Rostock stellt Oberarzt wegen rassistischer Posts frei

Die Universitätsmedizin Rostock hat am 26. August 2026 einen Oberarzt mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Anlass sind ihm zugeschriebene rassistische und teils gewaltbilligende Äußerungen in sozialen Netzwerken. Staatsanwaltschaft und Ärztekammer prüfen den…

Die Universitätsmedizin Rostock hat am 26. August 2026 einen Oberarzt mit sofortiger Wirkung freigestellt. Die Klinik führt als Begründung dem Arzt in sozialen Netzwerken zugeschriebene, menschenverachtende und teils gewaltbilligende Äußerungen an. Der Vorstand habe den Betroffenen mit den Funden konfrontiert; anschließend sei die Freistellung veranlasst worden. Aussagen, die Gewalt billigen, seien mit den Leitlinien der Einrichtung unvereinbar, betonte die Klinik.

Die Universitätsmedizin Rostock informierte nach eigenen Angaben die zuständigen Stellen. Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt demnach unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Mehrere Anzeigen seien eingegangen, bestätigten Behörden. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, sie habe den Vorgang zur berufsrechtlichen Prüfung angenommen. Über mögliche Maßnahmen werde erst nach Auswertung der Unterlagen entschieden.

In einer internen Mitteilung, auf die sich Medienberichte beziehen, heißt es, die Klinik wolle prüfen, ob die mutmaßlichen politischen Äußerungen Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit hatten. Patientinnen und Patienten wurden gebeten, sich zu melden, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Behandlung durch den betreffenden Oberarzt haben. Die Klinik stellt den Schutz von Patientinnen und Patienten sowie das ärztliche Vertrauensverhältnis als oberste Priorität heraus.

Nach Medienberichten hatten Aktivistinnen und Aktivisten zuvor Beiträge aus sozialen Netzwerken dokumentiert und öffentlich gemacht. In den dort gesammelten Einträgen werden dem mutmaßlichen Autor rassistische Begriffe und Formulierungen zugeschrieben. Teilweise enthalten die zitierten Passagen Aussagen, die als Verunglimpfung bestimmter Gruppen oder als Billigung von Gewalt bewertet werden könnten. Eine unabhängige inhaltliche Bestätigung aller zugeschriebenen Beiträge liegt bislang nicht vor; die strafrechtliche Bewertung ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

Konkrete personal- oder berufsrechtliche Entscheidungen über die Freistellung hinaus sind nach offiziellen Angaben offen. Denkbar wären je nach Ergebnis der Prüfungen arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer Kündigung oder – im berufsrechtlichen Bereich – Maßnahmen der Ärztekammer. Über eine Approbation wird in Deutschland nicht von Kammern, sondern von den zuständigen Landesbehörden entschieden; ein entsprechendes Verfahren setzt belastbare Feststellungen voraus.

Die Universitätsmedizin Rostock kündigte an, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock und die Prüfung durch die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern abzuwarten und danach weitere Maßnahmen zu ergreifen. Bis dahin gilt die Freistellung. Die Klinik betont, dass politische Meinungsäußerungen von Beschäftigten grundsätzlich vom Grundgesetz geschützt sind, Grenzen jedoch dort verlaufen, wo strafrechtlich relevante Inhalte oder Verstöße gegen dienstliche Pflichten berührt sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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