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US-Bundesrichterin kippt pauschalen Visastopp für 75 Länder

Eine Bundesrichterin in Washington, D.C., hat die von der Regierung Trump veranlasste Aussetzung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung stärkt die Pflicht zur Einzelfallprüfung; unmittelbare Wirkung hat sie…

Eine Bundesrichterin in Washington, D.C., hat den von der Regierung Trump veranlassten pauschalen Stopp der Erteilung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern für rechtswidrig erklärt. Das Bundesgericht beanstandete, dass das US-Außenministerium konsularischen Stellen per interner Weisung untersagt hatte, Anträge individuell zu prüfen, und stattdessen generelle Zurückstellungen oder Ablehnungen anordnete. Die Entscheidung erging Ende Juli 2026; unmittelbare Wirkung entfaltet sie zunächst zugunsten der klagenden Familie.

Nach Auffassung des Gerichts überschritt die Behörde ihre gesetzliche Zuständigkeit, indem sie die Einzelfallkomponente des Einwanderungsrechts durch eine pauschale Regel ersetzte. Ablehnungen allein aufgrund der Staatsangehörigkeit seien mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar; maßgeblich sei eine Einzelfallprüfung, in der die individuellen Umstände und die gesetzlichen Ausschlussgründe bewertet werden. Die herangezogene Begründung eines erhöhten Risikos künftiger Inanspruchnahme staatlicher Leistungen („öffentliche Last“) könne eine automatische Sperre nicht tragen.

Formal hob das Gericht die Weisung für die Klägerseite auf und erklärte zentrale Passagen der internen Vorgabe für unzulässig. Es setzte damit verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grenzen für die konsularische Praxis, ließ jedoch die generelle Umsetzung den Behörden über. Wie schnell das US-Außenministerium seine Leitlinien für Botschaften und Konsulate anpasst, ist offen. Die Regierung kann zudem Rechtsmittel einlegen; bis zu einer behördlichen Klarstellung bleibt die Lage in den Auslandsvertretungen uneinheitlich.

Die umstrittene Anweisung war Anfang 2026 eingeführt worden. Sie betraf die Bearbeitung von Einwanderungsvisa („Green Card“) aus 75 Ländern und sah generelle Zurückstellungen oder Ablehnungen vor. Kritikerinnen und Kritiker werteten dies als Herkunftsdiskriminierung; mehrere Rechtsverbände und zivilgesellschaftliche Gruppen unterstützten Klagen gegen die Praxis. Das Gericht stellte klar, dass die gesetzlichen Vorgaben individuelle Entscheidungen verlangen und interne Sammelanweisungen diese nicht ersetzen dürfen.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller aus den betroffenen Staaten eröffnet das Urteil die Perspektive auf eine Wiederaufnahme der Verfahren nach Maßgabe der Einzelfallprüfung. Ob und in welchem Umfang bereits ausgesetzte Termine neu vergeben werden, hängt von weiteren Schritten der Behörden ab. Fest steht: Pauschale Ablehnungen ohne individuelle Würdigung sind nach der Entscheidung der Bundesrichterin mit dem geltenden Einwanderungsrecht nicht vereinbar.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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