Die US-Regierung hat am 19. August 2026 weitere Sanktionen gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag bekanntgegeben. Das IStGH-Präsidium um die Präsidentin Tomoko Akane wies die Maßnahme als Angriff auf die Unabhängigkeit des Gerichts zurück. Auch die Versammlung der Vertragsstaaten des Rom-Statuts zeigte sich „tief besorgt“ und warnte vor Beeinträchtigungen laufender Ermittlungen.
Begründet wird der Schritt in Washington mit der Auffassung, der Gerichtshof überschreite seine Kompetenzen, wenn er gegen Angehörige von Staaten ermittle, die dem Rom-Statut nicht beigetreten sind. Zuständig für die Umsetzung ist die Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums; die Listungen können Vermögenswerte in den USA einfrieren und Transaktionen unterbinden. Aus Den Haag hieß es, betroffen seien namentlich bezeichnete Gerichtsbeschäftigte; Details zu Umfang und Zielpersonen der US-Maßnahmen wurden zunächst nur in den Sanktionslistungen selbst ersichtlich.
Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und lehnt Schritte ab, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Das Auswärtige Amt hatte bereits am 7. Februar 2025 die Bedeutung des Gerichts für die internationale Rechtsordnung unterstrichen und sich gegen politische oder wirtschaftliche Druckmittel gewandt. Berlin verweist auch jetzt auf diese Linie und auf die Pflicht zur Zusammenarbeit für Vertragsstaaten.
Rechtlich stützt die US-Seite ihre Position auf die fehlende Bindung an das Rom-Statut sowie auf den Vorrang nationaler Zuständigkeit. Das US-Justizministerium hatte am 2. Juli 2026 die Gerichtsbarkeit des IStGH über US-Personen ausdrücklich zurückgewiesen. Dem halten Vertragsstaaten und Völkerrechtler entgegen, dass das Statut Ermittlungen zu Taten erlaubt, die auf dem Territorium von Vertragsstaaten begangen wurden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten.
Absehbar sind praktische Folgen: Kooperationspartner des Gerichts könnten aus Sorge vor sekundären Risiken zurückhaltender werden; Finanztransaktionen und Reisen betroffener Personen lassen sich erschweren. Zugleich verstärkt der Schritt die Grundsatzdebatte über die Grenzen internationaler Strafgerichtsbarkeit, nationale Souveränität und den politischen Rückhalt für multilaterale Institutionen.
Politisch reiht sich die Entscheidung in eine seit 2025 verfestigte Linie der USA ein: Ein am 6. Februar 2025 erlassener Sanktionsrahmen ermöglicht es Washington, gezielt gegen IStGH-Beschäftigte vorzugehen. Wie sich die jüngsten Listungen auf einzelne Verfahren auswirken, ist offen. Dies hängt von weiteren Schritten in Washington und von der Reaktion der Vertragsstaaten ab, die den Schutz der Unabhängigkeit des Gerichts als zentrale Voraussetzung für wirksame Strafverfolgung betrachten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).