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Vandalismusserie in der Sächsischen Schweiz: Polizei ermittelt nach eingeritzten Initialen “J + D”

Seit Mitte Juni sind im Nationalpark Sächsische Schweiz mindestens 18 Fälle von eingeritzten Initialen dokumentiert. Die Polizeidirektion Dresden bittet nach einem TV-Aufruf weiter um Hinweise; es geht um gemeinschädliche Sachbeschädigung mit bis zu drei…

Die Polizeidirektion Dresden ermittelt in einer Vandalismusserie im Nationalpark Sächsische Schweiz. Seit Mitte Juni wurden an zahlreichen Felsen, Aussichtspunkten und Denkmalen die Initialen "J + D" eingeritzt. Mindestens 18 Fälle sind bislang dokumentiert, darunter an den Schrammsteinen, am Papststein sowie an der Vermessungssäule auf dem Großen Zschirnstein. Nach einem Aufruf in der MDR-Sendung Kripo live am 23. August gehen bei den Behörden weiter Hinweise ein; konkrete Tatverdächtige wurden bislang nicht benannt.

Nach Behördenangaben sind die Schäden teils mehrere Zentimeter tief in den Sandstein getrieben. In einem Fall ist zudem die Rinde einer etwa 120 Jahre alten Fichte verletzt worden. Die Ermittler gehen von werkzeuggestütztem Vorgehen aus. Eine belastbare Schadenssumme lässt sich nach derzeitiger Aktenlage nicht beziffern. Die Nationalparkverwaltung dokumentiert sämtliche Fundstellen, um Entscheidungen über Reinigung, Restaurierung und Prävention vorzubereiten. Fachleute betonen, dass empfindliche Sandsteinoberflächen nur begrenzt wiederherstellbar sind.

Rechtlich wird wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür je nach Einzelfall eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Ob der Tatbestand im konkreten Fall erfüllt ist und welches Strafmaß in Betracht kommt, wäre einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten. Die Behörden trennen in ihrer Kommunikation zwischen gesicherten Feststellungen – Ort, Zeitraum und Art der Beschädigungen – und offenen Fragen zu Täterschaft und Motivation.

Die Nationalparkverwaltung weist auf die Schutzwürdigkeit der betroffenen Orte und ihre kulturhistorische Bedeutung hin. Neben unmittelbaren Pflege- und Restaurierungsarbeiten entstehen Folgekosten, etwa wenn verletzte Baumrinden Schädlingen Angriffsflächen bieten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Beobachtungen zeitnah zu melden, um weitere Taten zu verhindern und Tatabläufe besser rekonstruieren zu können.

Der Ermittlungszeitraum umfasst nach aktuellem Stand die Zeit seit Mitte Juni 2026; über diesen Rahmen hinaus liegen den Behörden keine gesicherten neuen Tatzeiten vor. Die öffentliche Fahndung dient daher vor allem der Zuordnung weiterer Hinweise zu bereits bekannten Fundstellen und der Identifizierung möglicher Tatabläufe. Die Polizeidirektion Dresden und die Nationalparkverwaltung halten die Bevölkerung über den Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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