Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben am 21. Oktober 2026 auf der Verkehrsministerkonferenz einstimmig verlangt, die Trassenpreise der Deutschen Bahn zu reformieren und die Regionalisierungsmittel dauerhaft zu erhöhen. Ziel ist es, drohende Angebotskürzungen im Schienenpersonennahverkehr und Fahrpreiserhöhungen abzuwenden.
Auslöser der Debatte sind Entscheidungen und Rechtsfragen, die seit dem Frühjahr 2026 die Kostenlast für Nutzerinnen und Nutzer des Schienennetzes erhöhen. Der Europäische Gerichtshof setzte Maßstäbe, die die bisherige Trassenpreisbremse berühren. Zudem passte die Bundesnetzagentur Bemessungsgrundlagen für die Entgelte an. Nach Angaben mehrerer Landesressorts und Branchenverbände führen die Effekte in diesem Jahr zu zusätzlichen Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe. Für den Zeitraum bis 2031 nennen die Länder einen konsistent ermittelten Mehrbedarf in Milliardenhöhe, sollte das Entgeltsystem unverändert bleiben.
Konkret verlangen die Länder, die Trassenpreise stärker von kurzfristigen Kostenentwicklungen zu entkoppeln, ein qualitäts- und leistungsorientiertes Entgeltsystem einzuführen und infrastrukturelle Einschränkungen, etwa durch Baustellen, angemessen zu berücksichtigen. Zugleich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Trassenpreise, insbesondere im Güterverkehr, gesichert werden. Diese Punkte sollen nach dem Willen der Länder kurzfristig, planbar und dauerhaft geregelt werden.
In der Auseinandersetzung stehen unterschiedliche Interessen gegenüber. DB InfraGO verweist auf den erheblichen Finanzbedarf für die Modernisierung eines stark beanspruchten Netzes. Die Bundesnetzagentur setzt regulatorische Leitplanken für Entgelte und Qualität. Die Länder wiederum benötigen Planungssicherheit für den Schienenpersonennahverkehr und wollen ihre Bestellungen nicht durch sprunghaft steigende Infrastrukturkosten gefährdet sehen. Die Konferenz verband ihre Beschlüsse mit der Erwartung an die Bundesregierung, zeitnah konkrete, datierte Finanzierungszusagen vorzulegen. Rückmeldungen des Bundes wurden für die kommenden Wochen in Aussicht gestellt.
Die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz sind politische Forderungen an den Bund, sie entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Ob und in welchem Umfang der Bund die Regionalisierungsmittel erhöht oder das Entgeltsystem angepasst wird, entscheidet sich in den anstehenden Haushalts- und Regulierungsverfahren. Unverändert bleibt der Befund aller Beteiligten, dass ohne verlässliche Finanzierung und stabile Entgeltregeln Angebot und Preise im Regionalverkehr unter Druck geraten würden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).