Berlin

Was die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin entscheiden und wie sie gewählt werden

Vor der Berlin‑Wahl 2026 ordnet dieser Überblick Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlungen, ihre Kontrolle des Bezirksamts und das Wahlverfahren ein.

Vor der Berlin‑Wahl 2026 richtet sich der Blick auch auf die Bezirksverordnetenversammlungen: Sie sind die Parlamente der zwölf Bezirke und bestimmen die Leitlinien der Bezirkspolitik. Zentral ist ihre Kontrolle des Bezirksamts, dessen Mitglieder sie wählen. Rechtsgrundlagen sind die Verfassung von Berlin, das Bezirksverwaltungsgesetz und das Wahlgesetz für Berlin.

Aufgaben und Zuständigkeiten: Die Bezirksverordnetenversammlung setzt politische Schwerpunkte im Bezirk, etwa bei Investitionen und der Entwicklung öffentlicher Infrastruktur. Sie beschließt den bezirklichen Teil des Haushaltsverfahrens, stellt Anfragen an das Bezirksamt, setzt Ausschüsse ein und fasst Beschlüsse, die das Verwaltungshandeln steuern. Gesetzgebungskompetenzen hat sie nicht; diese liegen beim Abgeordnetenhaus und beim Bundestag. Praktische Zuständigkeiten der Bezirke betreffen unter anderem Grünflächen, Schulgebäude, Jugendeinrichtungen, Volkshochschulen und Bibliotheken. Über die Gründung oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben.

Wahl und Zusammensetzung: Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung werden zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirk; das Wahlalter beträgt 16 Jahre. Die Sitzverteilung erfolgt nach Verhältniswahlrecht; angewandt wird das Höchstzahlverfahren d’Hondt. Parteien und Wählergemeinschaften werden ab einem Stimmenanteil von drei Prozent berücksichtigt. Eine Bezirksverordnetenversammlung hat in der Regel 55 Sitze. In besonderen Konstellationen kann sich die Zahl innerhalb der Wahlperiode verringern, etwa wenn keine Nachrückenden mehr zur Verfügung stehen.

Konstituierung und Bezirksamt: Nach der Wahl tritt die neu gewählte Bezirksverordnetenversammlung zusammen, gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. Dazu gehören die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister sowie die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte. Das Bezirksamt führt die laufende Verwaltung des Bezirks; die Bezirksverordnetenversammlung kontrolliert dessen Arbeit politisch und kann durch Beschlüsse Schwerpunkte setzen.

Bedeutung für die Stadtgesellschaft: Die Bezirksverordnetenversammlung ist kein Gesetzgeber, aber sie beeinflusst unmittelbar, wie vor Ort Dienstleistungen organisiert und öffentliche Räume gestaltet werden. Entscheidungen über Schulstandorte, Kiezverkehr, Grünanlagen oder soziale Angebote werden hier vorbereitet, diskutiert und in den Rahmen des Landesrechts übersetzt. Für die Wählerinnen und Wähler in Berlin bietet die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung damit eine direkte Möglichkeit, Prioritäten in ihrem Bezirk zu setzen und die Spitze der bezirklichen Verwaltung mitzubestimmen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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