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Teufelsmauer im Harz steht im Finale für Naturwunder 2026

Die Teufelsmauer in Sachsen-Anhalt ist einer von neun Finalisten bei der Wahl zum Naturwunder des Jahres 2026. Die Online-Abstimmung der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands läuft bis 27. September 2026.

Die Teufelsmauer im nördlichen Harzvorland hat das Finale der Wahl zum Naturwunder des Jahres 2026 erreicht. Die Heinz Sielmann Stiftung und der Deutsche Wanderverband nahmen die Felsformation als einen von neun Kandidaten in die Endrunde auf. Die öffentliche Online-Abstimmung ist freigeschaltet und läuft bis zum 27. September 2026.

Die Teufelsmauer ist eine markante Sandsteinformation, die sich über rund 20 Kilometer von Blankenburg über Rieder und Weddersleben bis Ballenstedt zieht. Geologisch wird sie der Oberkreide zugeordnet; ihr Gestein gilt als etwa 80 Millionen Jahre alt. Entlang der Felsbänder prägen Trockenrasen, Heiden und Waldränder das Landschaftsbild, die als Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten gelten. Die Teufelsmauer steht in weiten Abschnitten unter Schutz; zuständig sind die Kommunen im Landkreis Harz und die Fachbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Organisatoren beschreiben die Wahl als öffentlichkeitswirksame Naturschutzinitiative ohne Preisgeld. Die Jury stellt die Finalisten aus bundesweiten Vorschlägen zusammen, das Publikum bestimmt den Sieger per Online-Abstimmung. Nach Angaben der Veranstalter soll der Titel vor allem Aufmerksamkeit für Schutzgebiete und landschaftliche Besonderheiten schaffen.

Vertreter aus Kommunalpolitik und lokalen Fördervereinen verbinden mit der Nominierung die Erwartung, die Sichtbarkeit der Region zu erhöhen. Für Orte wie Weddersleben und Ballenstedt könnte eine Auszeichnung kurzfristig mehr Besucherinnen und Besucher anziehen und bestehende Tourismusangebote im Harz stärken. Naturschutzfachleute verweisen zugleich auf die Notwendigkeit klarer Besuchslenkung, um empfindliche Biotope an den Felsrippen vor Trittschäden und Erosion zu schützen. Erforderlich seien belastbare Wegekonzepte, Information vor Ort und gegebenenfalls saisonale Begrenzungen, die mit der Kommunalverwaltung und dem Landkreis Harz abzustimmen sind.

Die Nominierung ist am 1. September 2026 von regionalen und überregionalen Medien aufgegriffen worden. In den Veröffentlichungen der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands sind die Regularien der Wahl und die Fristen benannt; der konkrete Siegertermin wird nach Abschluss der Abstimmung bekanntgegeben. Aussagen zu möglichen wirtschaftlichen Effekten über den unmittelbaren Bekanntheitsschub hinaus bleiben Schätzungen und hängen von künftigen Entscheidungen zu Schutz und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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