Aktuell

Wildberger zieht im Kabinett Zwischenbilanz zur Staatsmodernisierung

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger hat dem Bundeskabinett einen Zwischenbericht zur Staatsmodernisierung vorgelegt. Er nennt Fortschritte beim Bürokratieabbau und bei digitalen Verwaltungsdiensten, verweist aber auf offene Zeitpläne und föderale Hürden.

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger hat am 7. Oktober 2026 dem Bundeskabinett einen Zwischenbericht zum Stand der Staatsmodernisierung vorgelegt. Der Bericht bilanziert Fortschritte beim Abbau von Bürokratie, beim Ausbau digitaler Verwaltungsangebote und bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Er bildet die Grundlage für die weitere Regierungsbefassung; das Ministerium begleitete die Vorlage mit einer Pressekonferenz.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden zentrale Vorhaben angestoßen oder beschlossen. Dazu zählen ein Bundeserprobungsgesetz, mit dem neue digitale Verfahren rechtssicher getestet werden können, sowie Maßnahmen für eine souveräne Cloud, um staatliche Daten und Anwendungen unabhängiger und sicherer zu betreiben. Zudem laufen Pilotprojekte zur Entlastung von Berichtspflichten in Verwaltung und Wirtschaft. Wildberger betonte, Digitalisierung solle in allen Ressorts verbindlich verankert werden und der Staat müsse als Dienstleister spürbar besser werden. Konkrete Wirkungsgrößen und Einsparpotenziale hängen dem Bericht zufolge von weiteren Rechtsakten und der Abstimmung mit den Ländern ab.

Aus dem Bundestag und aus der Verwaltung kommen zugleich mahnende Stimmen. Kritiker verweisen auf Unterschiede beim Tempo und bei der Ressourcenausstattung in den Zuständigkeitsbereichen. In mehreren Wortmeldungen wurde gefordert, Effekte für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen messbar zu machen, realistische Zeitpläne zu veröffentlichen und Übergangsrisiken im laufenden Behördenbetrieb zu begrenzen. Insbesondere in föderalen Verfahren werde es verbindlicher Vereinbarungen bedürfen, um einheitliche Standards und eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen.

Unabhängige Einordnungen heben hervor, dass die eigentliche Bewährungsprobe in der flächendeckenden Umsetzung liegt. Dazu zählen der Aufbau tragfähiger Cloud-Infrastrukturen, die Standardisierung staatlicher Schnittstellen und ein konsistentes Identitäts- und Berechtigungsmanagement über Ebenen und Ressorts hinweg. Die Berichtsunterlagen nennen außerdem als Arbeitsschwerpunkte die belastbare Messung von Bürokratieentlastung, die Priorisierung besonders nutzerrelevanter Verwaltungsleistungen und die engere Abstimmung mit Ländern und Kommunen.

Der Kabinettsbericht dokumentiert begonnenen Fortschritt, markiert aber strukturelle Voraussetzungen für messbare Entlastungen und stabile Services. Als nächste Schritte nennt die Bundesregierung die parlamentarische Beratung der angekündigten Gesetzesvorhaben sowie die Konkretisierung von Meilensteinen im Einvernehmen mit den Ländern. Ob und in welchem Umfang Entlastungen zeitnah spürbar werden, hängt aus Sicht von Beobachtern davon ab, ob Standards, Finanzierung und Betriebssicherheit zügig und einheitlich geregelt werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk