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Wirtschaftsministerium sieht rechtliche Hürden für Übergewinnsteuer und Spritpreisdeckel

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 16. September rechtliche Risiken für eine Übergewinnsteuer und einen staatlichen Preisdeckel auf Kraftstoffe benannt, nachdem Kanzler Friedrich Merz Entlastungen wegen hoher Treibstoffpreise in Aussicht gestellt hatte.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 16. September 2026 vor rechtlichen Hürden für eine Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne und für staatlich festgelegte Preisobergrenzen bei Benzin und Diesel gewarnt. Hintergrund ist die politische Debatte nach der Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 15. September, Entlastungen wegen gestiegener Treibstoffpreise zu prüfen. Konkrete Entscheidungen lagen bis zum 16. September nicht vor.

Nach Darstellung des Ministeriums betreffen die offenen Punkte verfassungs- und europarechtliche Vorgaben sowie Fragen des Wettbewerbs- und Steuerrechts. Bei einer Übergewinnsteuer sei insbesondere die rechtssichere Abgrenzung und Bemessung sogenannter Übergewinne ungeklärt, ebenso die Vereinbarkeit mit bestehenden steuersystematischen und europarechtlichen Regelungen. Ein staatlicher Preisdeckel für Kraftstoffe würde tief in Marktmechanismen eingreifen und könnte Lieferketten, die Wettbewerbsaufsicht sowie das Grundrecht der Berufsausübung berühren.

Die Bundesregierung verweist zugleich auf bereits beschlossene Instrumente. Im März 2026 verabschiedete sie ein Maßnahmenpaket zur Transparenz und zur Begrenzung kurzfristiger Preissprünge an Tankstellen. Dazu zählen eine 12-Uhr-Regel für Preisänderungen und eine verschärfte Missbrauchsaufsicht durch die zuständigen Behörden. Diese Vorkehrungen sollen überhöhten Preissetzungen entgegenwirken, ohne in die Preisbildung selbst einzugreifen.

Politisch bleibt die Lage umstritten. Vertreterinnen und Vertreter der SPD sowie mehrere Ministerinnen und Minister in Ländern forderten entweder eine Übergewinnsteuer oder befristete Preisobergrenzen, um Mehrbelastungen für Pendler zu dämpfen. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium betonten hingegen, Entlastungen müssten rechtssicher, verhältnismäßig und mit Blick auf die Funktionsfähigkeit des Marktes ausgestaltet sein. Kanzler Merz hatte Entlastungen grundsätzlich in Aussicht gestellt, ohne einzelne Instrumente zu benennen.

Für das weitere Vorgehen skizzierte das Bundeswirtschaftsministerium vertiefte Prüfungen und enge Abstimmungen mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesministerium der Justiz und Institutionen der Europäischen Union. Dabei gehe es auch um die Anrechnung bereits wirkender Eingriffe und um mögliche Beeinträchtigungen des europäischen Binnenmarkts. Aussagen über Umfang, Dauer oder Finanzierung möglicher Entlastungen seien derzeit nicht möglich; sie hingen von den rechtlichen Klärungen und der politischen Einigung ab.

Damit bleibt die Debatte auf die Frage fokussiert, ob zusätzliche Eingriffe rechtlich Bestand hätten und ökonomisch vertretbar wären – oder ob bestehende Aufsichts- und Transparenzinstrumente ausgebaut werden sollten, um Preisspitzen am Markt für Kraftstoffe einzudämmen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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