Im Oktober stehen in Deutschland zwei Regeländerungen an, die vor allem Bahnreisende betreffen. Zum einen endet in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 25. Oktober 2026, die Sommerzeit. Um 3.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit werden die Uhren auf 2.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit zurückgestellt. Das kann sich auf Nachtverbindungen, Schichtdienste und elektronische Kalender auswirken. Verkehrsanbieter empfehlen, Reisepläne mit nächtlichen Umstiegen zu prüfen und gegebenenfalls aktualisierte Fahrplanangaben zu beachten.
Zum anderen weitet die Deutsche Bahn im Oktober ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen auf das gesamte Netz aus. Nach Unternehmensangaben wird die Regel schrittweise an allen rund 5.400 Bahnhöfen eingeführt und soll bis zum 15. Oktober 2026 vollständig gelten. In einer Reihe größerer Stationen war das Verbot bereits zuvor erprobt worden. Ausgenommen sind gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe. Verschlossene alkoholische Getränke, die mitgeführt werden, sind nicht betroffen. Bei Verstößen können Platzverweise ausgesprochen werden; bei wiederholten Fällen sind Betretungsverbote möglich.
Die Deutsche Bahn begründet das Alkoholkonsumverbot mit dem Anspruch, die Sicherheit für Reisende und Beschäftigte zu erhöhen. Nach Angaben des Konzerns habe Alkohol in einer Reihe von Vorfällen der vergangenen Monate eine Rolle gespielt. Zur Durchsetzung verweist das Unternehmen auf eine stärkere Präsenz von Sicherheitskräften und die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Kritische Stimmen aus Kommunen und der Verkehrswirtschaft warnen vor Verlagerungseffekten in den öffentlichen Raum außerhalb der Bahnhöfe und stellen die praktische Kontrollierbarkeit in Frage. Rechtlich stützt sich die Deutsche Bahn auf ihr Hausrecht an den Bahnhöfen; die Abgrenzung zu öffentlich zugänglichen Flächen im Umfeld variiert je nach Standort.
Für Reisende ergeben sich damit zwei unmittelbare Folgen. Erstens sind in der Nacht auf den 25. Oktober 2026 abweichende Fahrzeiten möglich; zugleich muss bedacht werden, dass die zusätzliche Stunde den frühen Morgenverkehr beeinflussen kann. Zweitens ist an den meisten Bahnhöfen das offene Trinken alkoholischer Getränke künftig untersagt, mit Ausnahmen für zugelassene Gastronomieflächen. Wer unsicher ist, sollte die örtlichen Aushänge und Hinweise der Deutschen Bahn prüfen. Die Bundespolizei kündigt an, Schwerpunkteinsätze lageabhängig zu setzen; die Hauptverantwortung für die Einhaltung liegt jedoch beim Bahnbetreiber und seinem Sicherheitspersonal.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).