Verwaltungsgericht Göttingen stoppt Abschiebung verurteilter Chinesin nach China
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat am 30. September 2026 eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügte Abschiebungsandrohung gegen eine 39-jährige chinesische Staatsangehörige aufgehoben. Nach Gerichtsangaben wäre der Frau im Fall einer Rückführung nach China konkret die Todesstrafe ausgesetzt. Eine Abschiebung sei deshalb derzeit unzulässig.Der Beschluss betrifft eine Frau, die in Deutschland wegen eines Tötungsdelikts verurteilt wurde. Das zugrunde liegende Verbrechen ereignete sich 2015 in Göttingen. Unabhängig von der strafrechtlichen Verurteilung stellte das Gericht im aufenthaltsrechtlichen Eilverfahren auf zwingende Schutzverbote ab: Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Aufenthaltsgesetz sind Abschiebungen untersagt, wenn Betroffenen im Zielstaat die Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung droht. Diese Gefahr hat das Gericht hier bejaht.Zur Begründung führte das Ver…







