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Autohaus König beantragt vorläufige Insolvenz

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. September 2026 für Teile der Berliner Autohaus-Gruppe König eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; Verkauf, Werkstätten und Ersatzteilversorgung sollen vorerst weiterlaufen.

Die Berliner Autohaus-Gruppe König hat am 2. September 2026 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete für Teile der Gruppe die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte den Juristen Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Betroffen sind die Autohaus Gotthard König GmbH mit Sitz in Berlin sowie die hundertprozentige Tochter Autohaus König GmbH in Teltow. In internen Mitteilungen wird Zahlungsunfähigkeit als Anlass genannt.

Nach Unternehmensangaben betreibt die Gruppe mehr als 80 Standorte in Deutschland und beschäftigt rund 1.200 Menschen. In Berlin und Brandenburg gibt es demnach über 30 Niederlassungen. Schwerpunkt sind die Marken Renault und Dacia, in einzelnen Betrieben kommen weitere Hersteller hinzu. Laut Autohaus König sollen Verkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und Service zunächst an allen Standorten fortgeführt werden. Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zu möglichen Standortschließungen liegen bislang nicht vor.

Überregionale Medien und Fachportale bestätigten die Gerichtsentscheidung. Die Geschäftsführung erklärte, man strebe eine Sanierung im laufenden Geschäftsbetrieb an. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss soll die nächsten Schritte begleiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun die Liquiditätslage, laufende Verträge und Sanierungsoptionen.

Für Kundinnen und Kunden stellen sich vor allem zwei Fragen: zum einen, ob Garantien, Service- und Ersatzteilleistungen weiter erbracht werden; zum anderen, wie es mit laufenden Kauf- und Leasingverträgen weitergeht. Nach derzeitigem Stand sollen diese Leistungen fortgeführt werden. In der Praxis können sich jedoch Fristen, Abläufe und Ansprechpartner ändern, sobald der vorläufige Insolvenzverwalter Entscheidungen zu Verträgen und Standorten trifft.

Arbeitnehmervertretungen bereiten Gespräche über den Erhalt von Arbeitsplätzen und mögliche Instrumente der Insolvenzgeldvorfinanzierung vor. Für die Belegschaft sind Kurzfristmaßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs und zur Sicherung der Löhne in den ersten drei Monaten nach Antragstellung zentral.

Als Ursachen der Krise nennen Branchenbeobachter gestiegene Finanzierungskosten, Belastungen aus Lagerbeständen der Vorjahre sowie sinkende Margen im Handel mit Verbrenner- und Gebrauchtwagen. Hinzu kommen Unsicherheiten bei Herstellervorgaben und der anhaltend schwache private Neuwagenmarkt. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, ob Teilverkäufe gelingen oder ob andere Instrumente gewählt werden, entscheidet sich in den kommenden Wochen mit den gerichtlichen Beschlüssen und den Verhandlungen mit Gläubigern. Konkrete Zahlen zur finanziellen Lage und ein belastbarer Sanierungsplan liegen derzeit nicht öffentlich vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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