Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat am 4. September 2026 im Raum Lindau (Bodensee) eine Quarantänezone gegen den Japankäfer eingerichtet. Anlass sind wiederholte Nachweise des als Unionsquarantäneschädling eingestuften Insekts in Teilen der Gemeinden Sigmarszell und Weißensberg. Die per Allgemeinverfügung festgelegte Abgrenzung umfasst eine Befallszone mit einem Kilometer Radius um bestätigte Fundorte sowie eine angrenzende Pufferzone von fünf Kilometern. Die Regelungen traten mit der Veröffentlichung in Kraft.
Die Behörde stützt die Maßnahme auf europäisches Pflanzengesundheitsrecht und begründet sie mit der Notwendigkeit, eine weitere Ausbreitung zu verhindern und eine Tilgung zu ermöglichen. Kernvorgaben gelten für Bewässerung, Verbringung von Pflanzenmaterial und den Umgang mit Oberboden: Während der Flugzeit des Käfers vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grasflächen in der Befallszone untersagt. Pflanzen zum Anpflanzen sowie Grün-, Strauch- und Baumschnitt dürfen aus der Befallszone nicht herausgebracht werden. Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe, Kompost und Kultursubstrate dürfen grundsätzlich nicht außerhalb der Befallszone verbracht werden. Für Landwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen sind Ausnahmen unter Auflagen vorgesehen; Details regelt die Allgemeinverfügung. Innerhalb der Befallszone werden Sammelstellen für Pflanzenreste eingerichtet.
Die Ausweisung folgt einer Abgrenzungserhebung, die Mitte Juli 2026 nach vermehrten Fängen in Pheromonfallen gestartet wurde. Seit Beginn der diesjährigen Flugzeit wurden insgesamt 60 Japankäfer erfasst, davon 51 männliche und neun weibliche Tiere. Die Überwachung mit Fallen und Sichtkontrollen wird fortgesetzt. Zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten prüfen das Fallennetz und untersuchen Wirtspflanzen. Die Landesanstalt bittet Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betriebe um Unterstützung und Zugang zu Flächen für Kontrollen.
Die Stadt Lindau bestätigte die betroffenen Gemeindeteile und verweist auf eine digitale Karte der Quarantänezone sowie eine Meldemöglichkeit für Verdachtsfunde. Verstöße gegen die Auflagen können ordnungsrechtliche Folgen haben. Zusätzlich verweisen die Fachbehörden auf einen bayerischen Notfall- und einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Japankäfers. Ziel ist es, Einschleppung, Etablierung und Ausbreitung des Schädlings im Bodenseeraum zu unterbinden und wirtschaftliche Schäden an Landwirtschaft, Obst- und Weinbau sowie Zierpflanzen zu vermeiden.
Die Maßnahmen betreffen vor allem Betriebe und Grundstückseigentümer in Sigmarszell, Weißensberg und angrenzenden Bereichen von Lindau. Die Landesanstalt kündigt an, die Lage fortlaufend zu bewerten und die Allgemeinverfügung bei veränderter Befundlage anzupassen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).