Kultur

Bund plant doppelte Wartburg-Mittel ab 2027 und große Sanierung

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigt in Eisenach an, die jährliche Bundesförderung für die Wartburg im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 von 248.000 auf 498.000 Euro zu erhöhen. Die Mittel sollen eine ab 2027 geplante Denkmalsanierung flankieren.

Die Bundesregierung will die jährliche Förderung für die Wartburg in Eisenach ab 2027 von bislang 248.000 auf 498.000 Euro anheben. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 hervor, den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bei einem Besuch auf der Burg vorstellte. Weimer betonte die Bedeutung des UNESCO-Welterbes und nannte die Wartburg „einen Schatz Thüringens und der Nation“. Die Aufstockung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen im Bundestag.

Der Termin diente der Vorbereitung einer größeren Denkmalsanierung, die nach Angaben der beteiligten Stellen ab 2027 in Abschnitten beginnen soll. Konkrete Bauabschnitte, ein Gesamtzeitplan und das endgültige Finanzvolumen wurden noch nicht benannt. Diese Festlegungen sollen mit den weiteren Haushaltsbeschlüssen und den nachfolgenden Förderbescheiden präzisiert werden. Klar ist, dass die zusätzlichen Mittel den laufenden Bauunterhalt planbarer machen und den Start der Sanierungsphase organisatorisch stützen sollen.

An dem Besuch nahmen neben Weimer der Thüringer Kulturminister Christian Tischner sowie die Bundestagsabgeordneten Christian Hirte und Michael Hose teil. Gesprächspartner auf Seiten der Eigentümerin war die Wartburg-Stiftung. Die Stiftung verweist seit Jahren auf wachsenden Instandhaltungsbedarf an dem vielbesuchten Ensemble. Die Burg zählt zu den profilierten Denkmalstandorten Deutschlands mit Bedeutung für die Reformations- und Demokratiegeschichte.

Die nun vorgesehene Erhöhung ist Teil einer breiteren Kulturbaulinie des Bundes, mit der national bedeutsame Kulturgüter und Gedächtnisorte stabiler finanziert werden sollen. Für die Wartburg bedeutet die Planung eine Verdopplung des jährlichen Ansatzes im Titel für Bauunterhalt. Unklar bleibt, ob die Erhöhung über 2027 hinaus verstetigt wird; hierzu liegen noch keine Beschlüsse vor.

Formell folgt auf den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 das parlamentarische Verfahren mit erster Lesung, Ausschussberatungen und Schlussabstimmung. Erst mit dem verabschiedeten Haushaltsgesetz sind Höhe und Zweckbindungen rechtsverbindlich. Bis dahin gelten die Angaben als politische Ankündigung. Für den Sanierungsstart sind zudem denkmalrechtliche Abstimmungen, Vergaben und Detailplanungen erforderlich. Weimer kündigte an, die Maßnahmen im Verbund mit dem Land Thüringen und der Wartburg-Stiftung zu koordinieren, um Eingriffe am laufenden Besuchsbetrieb möglichst zu minimieren.

Redakteurin: Celestina Fuentes (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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