Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 Entlastungen bei den Energiepreisen angekündigt und zum Teil bereits auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie ein staatlicher Zuschuss, der die Strom-Netzentgelte im Jahr 2026 senkt. Beides soll Haushalte und Unternehmen kurzfristig entlasten. Die Maßnahmen sind Teil eines breiteren energie- und wirtschaftspolitischen Pakets, das zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken soll.
Nach Regierungsangaben wird die Gasspeicherumlage gestrichen. Diese Umlage war zur Finanzierung des Füllstandsmanagements der Speicher eingeführt worden und schlug bislang bei Gasabnehmern auf. Mit ihrer Abschaffung entfallen entsprechende Kostenblöcke in der Gasrechnung. Parallel stellt der Bund für 2026 einen einmaligen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bereit. Dieser soll die von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegten Entgelte dämpfen und kann über die Kaskade der Netzkosten auch zu niedrigeren Verteilernetzentgelten führen. In welchem Umfang private Haushalte und Unternehmen profitieren, hängt vom individuellen Verbrauch und vom Netzgebiet ab.
Flankierend verweist die Bundesregierung auf bereits beschlossene steuerliche Erleichterungen für das Produzierende Gewerbe. Zudem ist ein eigenständiges Entlastungsinstrument für besonders energieintensive Unternehmen vorgesehen: Die Europäische Kommission hat einen sogenannten Industriestrompreis genehmigt, der für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gelten soll. Die Umsetzung soll über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wertet dies als Unterstützung für Branchen wie Chemie, Glas und Teile der Metallverarbeitung, die in besonderem Maße unter hohen Stromkosten leiden.
Die Regierung ordnet die Schritte in zwei Kategorien: kurzfristige Entlastungen über Abgaben und Entgelte sowie längerfristige Strukturinstrumente. Sie betont zugleich finanzielle und beihilferechtliche Grenzen. Die genaue Ausgestaltung, Antragswege und Fristen werden von Ministerien und nachgeordneten Behörden in den kommenden Wochen präzisiert. Ökonominnen und Ökonomen sehen in den Beschlüssen eine spürbare, aber nicht ausreichende Entlastung; für eine dauerhaft wettbewerbsfähige Stromversorgung seien zusätzlich Netzausbau, flexible Erzeugungskapazitäten und mehr Energiespeicherung nötig.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die heutigen Entscheidungen an bereits laufende Maßnahmen anschließen und planbar ausgestaltet werden sollen. Ungeachtet des Zuschusses bleiben die Systemkosten des Stromnetzes hoch; künftige Entgelte hängen von Ausbaufortschritt, Erzeugungsstruktur und Großhandelspreisen ab. Für den Gasbereich gilt: Mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage verschwindet ein preislicher Sondereffekt aus der Krisenzeit, ohne dass damit allgemeine Marktpreisrisiken aufgehoben wären.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).