Bayern

Endlagersuche: Bundesgesellschaft für Endlagerung streicht Fichtelgebirge und Bayerisch-Schwaben

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 27. Oktober 2026 in einem neuen Arbeitsstand das Fichtelgebirge und Bereiche in Bayerisch-Schwaben als grundsätzlich ungeeignet für ein Atommüll-Endlager eingestuft.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 27. Oktober 2026 in einem neuen Arbeitsstand das Fichtelgebirge sowie Ton- und Tonschiefergebiete im Raum Bayerisch-Schwaben – einschließlich Bereichen nahe Ulm – als grundsätzlich ungeeignet für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle eingestuft. Nach Angaben der Gesellschaft beruht der Schritt auf vertieften geologischen Bewertungen und der flächenhaften Anwendung aktualisierter Ausschluss- und Eignungskriterien. Es handelt sich nicht um eine Standortentscheidung, sondern um eine weitere Eingrenzung des Suchraums in der laufenden Endlagersuche.

Der Arbeitsstand ist Teil des gesetzlich geregelten Standortauswahlverfahrens. Die Aufsicht führt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Das Nationale Begleitgremium beobachtet und kommentiert das Verfahren unabhängig. In Bayern bleiben laut der Bundesgesellschaft für Endlagerung andere Gebiete in Prüfung, darunter der Bayerische Wald und Teile der Oberpfalz. Ein Zeitplan für nächste Zwischenschritte wurde nicht benannt; abschließende Bewertungen erfolgen erst nach weiteren Untersuchungen und Beteiligungsformaten.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt begrüßte die Entlastung für die nun ausgeschiedenen Landkreise, betonte jedoch, dass für den Freistaat weiterhin relevante Fragen offen seien. Dazu zählen die Bewertung der verbliebenen bayerischen Teilgebiete, die künftige Datenlage und die Ausgestaltung regionaler Beteiligung. Kommunen in betroffenen Regionen verlangen Planungssicherheit und Informationen zu möglichen Auswirkungen auf Raumordnung und Wirtschaft, sollte eine Erkundung in späteren Phasen näher rücken.

Umweltverbände sehen im neuen Arbeitsstand einen fachlichen Fortschritt, fordern aber umfassendere Transparenz über die herangezogenen geologischen Daten und Bewertungsmaßstäbe. Fachleute verweisen darauf, dass die nächsten Schritte – einschließlich Regionalkonferenzen, vertiefter Prüfungen im Untergrund und gegebenenfalls gerichtlicher Überprüfungen – darüber entscheiden, welche Gebiete schließlich für oberirdische Erkundungen vorgeschlagen werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung unterstreicht, dass der jetzt vorgelegte Arbeitsstand den Stand eines fortlaufenden Prozesses abbildet und keine Vorfestlegung auf oder gegen einzelne Bundesländer darstellt.

Mit dem Ausschluss von Fichtelgebirge und Bayerisch-Schwaben verengt sich der Suchraum in Süddeutschland, während andere Formationen – je nach Gesteinsart und Sicherheitsprognose – weiter untersucht werden. Der politische Streit über Akzeptanz, Datenzugang und mögliche Kompensationen dürfte damit anhalten, bis tragfähige Entscheidungen im Gesamtverfahren getroffen sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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